Pflegegrad 3 – Leistungen, Voraussetzungen & Antrag bei der Krankenkasse
Pflegegrad 3 wird Menschen zugesprochen, die im Alltag stark eingeschränkt sind und jeden Tag umfangreiche Unterstützung benötigen. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 fallen die Zuschüsse und Hilfen deutlich höher aus. Ziel ist es, sowohl pflegende Angehörige als auch professionelle Pflegedienste finanziell zu entlasten und eine sichere, würdevolle Versorgung zu ermöglichen – zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.

Pflegegrad 3 – Leistungen, Voraussetz- ungen & Antrag bei der Krankenkasse
Pflegegrad 3 wird Menschen zugesprochen, die im Alltag stark eingeschränkt sind und jeden Tag umfangreiche Unterstützung benötigen. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 fallen die Zuschüsse und Hilfen deutlich höher aus. Ziel ist es, sowohl pflegende Angehörige als auch professionelle Pflegedienste finanziell zu entlasten und eine sichere, würdevolle Versorgung zu ermöglichen – zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
Pflegegrad 3 – Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5–unter 70 Punkte).
- Pflegebedürftige erhalten deutlich höhere Leistungen, u. a. 545 € Pflegegeld, 1.431 € Pflegesachleistungen, den 125 €-Entlastungsbetrag, sowie umfangreiche Leistungen für Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
- Für Umbauten wie einen Treppenlift stehen bis zu 4.180 € Zuschuss zur Verfügung.
- Angehörige profitieren von Entlastungsangeboten wie Pflegekursen, Beratung und Ersatzpflege.
Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (privat Versicherte). Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen im Gutachten 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden. Bewertet wird nicht die Dauer der Pflege, sondern wie gut alltägliche Aufgaben noch eigenständig erledigt werden können.
Tipp: Wer unsicher ist, welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, sollte sich frühzeitig beraten lassen – so gehen keine Zuschüsse verloren.
Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne mit einer unverbindlichen Beratung.
Kriterien für die Einstufung
Die Bewertung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei werden folgende Lebensbereiche berücksichtigt:
- Mobilität – z. B. Gehen, Treppensteigen, Körperhaltung
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. Ängste, Unruhe, Aggressionen
- Selbstversorgung – Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Arzttermine, Therapien
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte – Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, Pflege von Beziehungen
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
- Antragstellung bei der Pflegekasse (Teil der Krankenkasse)
- Offizielles Pflegegutachten mit 47,5 bis unter 70 Punkten
- Schwere Einschränkungen im Alltag, die tägliche und umfassende Unterstützung erfordern
Leistungen für Pflegegrad 3 im Überblick
Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf deutlich höhere Pflegegeld- und Pflegesachleistungen sowie zahlreiche weitere Unterstützungsangebote.
| Leistung | Anspruch bei Pflegegrad 3 | |
|---|---|---|
| Pflegegeld | ✅ 573 € monatlich | |
| Pflegesachleistungen | ✅ 1.432 € monatlich | |
| Kombinationsleistung | ✅ Möglich | |
| Entlastungsbetrag | ✅ 125 € monatlich | |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ✅ Bis zu 42 € monatlich | |
| Technische Pflegehilfsmittel | ✅ Nach Genehmigung | |
| Hausnotruf | ✅ Bis zu 25,50 € monatlich | |
| Wohnraumanpassung | ✅ Bis zu 4.180 € pro Maßnahme | |
| Tages- und Nachtpflege | ✅ 1.298 € monatlich | |
| Kurzzeitpflege | ✅ Bis zu 1.774 € pro Jahr (bis zu 8 Wochen) | |
| Verhinderungspflege | ✅ Bis zu 1.612 € pro Jahr (bis zu 6 Wochen) | |
| Pflegeberatung | ✅ Ja | |
| Pflegekurse für Angehörige | ✅ Ja | |
| Pflegeunterstützungsgeld | ✅ Ja | |
| Wohngruppenzuschuss | ✅ 214 € monatlich | |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | ✅ Bis zu 53 € monatlich | |
| Vollstationäre Pflege | ✅ 1.262 € monatlich |
Pflegegeld – 573 € monatlich
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Pflegesachleistungen – 1.432 € monatlich
Pflegesachleistungen decken die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst ab, der z. B. bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität unterstützt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Kombinationsleistung
Wer sowohl Angehörige als auch einen Pflegedienst einsetzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombinieren.
Entlastungsbetrag – 125 € monatlich
Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege sowie anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden.
Pflegehilfsmittel & technische Hilfen
- Zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen (bis 42 € monatlich)
- Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlift (nach Genehmigung)
- Hausnotruf: Wer allein lebt und im Notfall nicht selbstständig Hilfe rufen kann, erhält bis zu 25,50 € monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem.
Pflegegrad 3 & Treppenlift
Bei Pflegegrad 3 sind Mobilitätseinschränkungen oft so gravierend, dass Treppensteigen ohne Hilfsmittel kaum möglich ist.
Treppensteigen ist häufig nicht mehr ohne Gefahr möglich. Ein Treppenlift kann hier entscheidend helfen:
- Sicherheit: Minimiert Sturzgefahr und entlastet Gelenke
- Selbstständigkeit: Alle Etagen bleiben ohne fremde Hilfe erreichbar
- Lebensqualität: Mehr Bewegungsfreiheit und weniger Angst vor Unfällen
Zuschuss der Pflegekasse:
Mit Pflegegrad 3 können Sie bis zu 4.180 € Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts erhalten. Dieser Zuschuss gilt pro Maßnahme und kann bei weiteren Umbauten erneut beantragt werden.
Förderkombinationen:
Neben der Pflegekasse gibt es weitere Förderquellen:
- KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen"
- Regionale Förderprogramme von Bundesländern oder Kommunen
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Praxisbeispiel:
Herr K., 79 Jahre, mit Pflegegrad 3, leidet an fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung. Er erhält von der Pflegekasse 4.180 € Zuschuss, kombiniert mit 2.000 € KfW-Förderung. So sinken seine Eigenkosten für den Treppenlift von 9.000 € auf nur 2.820 €.
Tipp:
Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf des Treppenlifts, da die Pflegekasse nur genehmigte Maßnahmen bezuschusst.


Ihr persönliches Angebot – Maßgeschneidert für Sie
So erhalten Sie ein genaues Angebot:
Jeder Treppenlift ist eine Maßanfertigung. Um Ihnen ein präzises Angebot erstellen zu können, vereinbaren Sie am besten einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Experten. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt
Wenn Sie Pflegegrad 3 beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Wenn Sie Pflegegrad 3 beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1
Antrag stellen
Telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse.
2
Begutachtung vorbereiten
Pflegetagebuch führen, Einschränkungen dokumentieren.
3
Gutachtertermin wahrnehmen
Fragen ehrliche beantworten, Alltagssituation realistisch schildern.
4
Bescheid erhalten
bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen.
1
Antrag stellen
telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse
2
Begutachtung vorbereiten
Pflegetagebuch führen, Einschränkungen dokumentieren
3
Gutachtertermin wahrnehmen
Fragen ehrlich beantworten, Alltagssituation realistisch schildern.
4
Bescheid erhalten
bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen.
Wird der Pflegegrad 3 abgelehnt oder halten Sie eine höhere Einstufung für gerechtfertigt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei kann ein erneutes Gutachten beantragt werden.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Sagt Frau F.
„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Home Solutions kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen.
Sagt Frau F.
„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Home Solutions kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen.
Fazit: Pflegegrad 3 bietet umfassende Unterstützung
Für Menschen, deren Selbstständigkeit im Alltag nicht nur merklich, sondern bereits schwer eingeschränkt ist, stellt Pflegegrad 3 einen wichtigen Meilenstein dar.
Im Vergleich zu Pflegegrad 2 stehen hier spürbar höhere finanzielle Leistungen und ein erweitertes Spektrum an Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten zur Verfügung – sowohl für die pflegebedürftige Person selbst als auch für ihre Angehörigen.
Darum ist Pflegegrad 3 besonders vorteilhaft:
- Deutlich höhere finanzielle Entlastung: Monatliche Zahlungen von 573 € Pflegegeld oder bis zu 1.432 € für Pflegesachleistungen
- Mehr Sicherheit: Zuschüsse für Umbauten wie Treppenlift, barrierefreies Bad oder Türverbreiterungen
- Flexibilität: Kombination von Angehörigenpflege und professioneller Hilfe über die Kombinationsleistung
- Angehörigenunterstützung: Entlastungsbetrag, Pflegekurse, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Zukunftssicherheit: Frühzeitige Anpassungen im Wohnumfeld verhindern spätere Notlagen und ermöglichen längeres Wohnen zu Hause
Wer sich frühzeitig mit dem Thema Treppenlift beschäftigt, kann durch die geschickte Kombination verschiedener Förderprogramme oft mehrere tausend Euro an Kosten sparen.
Ein solcher Lift bedeutet weit mehr als nur zusätzlichen Komfort: Er sorgt für Sicherheit im eigenen Zuhause, erhält die Selbstständigkeit und steigert die Lebensqualität – besonders für Menschen mit Pflegegrad 3, bei denen Mobilitätseinschränkungen häufig stark ausgeprägt sind.
Vor der Beantragung empfiehlt es sich, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich sämtliche finanziellen Hilfen optimal nutzen und der Alltag spürbar erleichtern.
Pflegegrad 3 ist daher nicht bloß eine formale Einstufung, sondern ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit, Unabhängigkeit und finanzieller Entlastung – sowohl für die Betroffenen selbst als auch für ihre Angehörigen.
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