Pflegegrad 2 – Leistungen, Voraussetzungen & Antrag bei der Krankenkasse
Pflegegrad 2 wird Menschen zugesprochen, die im Alltag spürbar eingeschränkt sind und regelmäßig Unterstützung benötigen – sei es durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte.
Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 gibt es hier erstmals Anspruch auf monatliche Geld- oder Sachleistungen, die den Alltag deutlich erleichtern können.
Wer die Fördermöglichkeiten kennt und geschickt kombiniert, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten.

Pflegegrad 2 – Leistungen, Voraussetzungen & Antrag bei der Krankenkasse
Pflegegrad 2 wird Menschen zugesprochen, die im Alltag spürbar eingeschränkt sind und regelmäßig Unterstützung benötigen – sei es durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte.
Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 gibt es hier erstmals Anspruch auf monatliche Geld- oder Sachleistungen, die den Alltag deutlich erleichtern können.
Wer die Fördermöglichkeiten kennt und geschickt kombiniert, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten.
Pflegegrad 2 – Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt (27–unter 47,5 Punkte im Gutachten).
- Sie erhalten erstmals monatliche Geld- und Sachleistungen, z. B. 332 € Pflegegeld oder 761 € Pflegesachleistungen.
- Für einen Treppenlift gibt es einen Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme – Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
- Weitere Leistungen: 125 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hausnotruf, Tages-/Nachtpflege.
- Pflegegrad 2 bietet spürbare finanzielle Entlastung, unterstützt Angehörige und ermöglicht barrierefreie Umbauten im Zuhause.
Was ist Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einer offiziellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten).
Für die Einstufung sind 27 bis unter 47,5 Punkte im Gutachten erforderlich. Bewertet wird nicht, wie viele Stunden Pflege nötig sind, sondern wie gut alltägliche Aufgaben noch eigenständig erledigt werden können – von der Körperpflege bis zur Teilnahme am sozialen Leben.
Tipp: Eine frühzeitige Beratung hilft, alle Leistungen auszuschöpfen und Anträge korrekt zu stellen.
Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne mit einer unverbindlichen Beratung.

Kriterien für die Einstufung
Die Krankenkasse orientiert sich bei der Entscheidung am Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet:
- Mobilität – Fortbewegung, Treppensteigen, Körperhaltung
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Gesprächsführung
- Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. Ängste, Aggressionen, Unruhe
- Selbstversorgung – Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien
- Alltagsgestaltung & soziale Kontakte – Tagesplanung, Freizeitgestaltung, Pflege von Beziehungen
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Leistungen für Pflegegrad 2 im Überblick
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und zahlreiche weitere Unterstützungsangebote.
| Leistung | Anspruch bei Pflegegrad 2 |
|---|---|
| Pflegegeld | ✅ 332 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | ✅ 761 € monatlich |
| Kombinationsleistung | ✅ Möglich |
| Entlastungsbetrag | ✅ 125 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ✅ Bis zu 42 € monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | ✅ Nach Genehmigung |
| Hausnotruf | ✅ Bis zu 25,50 € monatlich |
| Wohnraumanpassung | ✅ Bis zu 4.180 € pro Maßnahme |
| Tages- und Nachtpflege | ✅ 689 € monatlich |
| Kurzzeitpflege | ✅ Bis zu 1.774 € pro Jahr (bis zu 8 Wochen) |
| Verhinderungspflege | ✅ Bis zu 1.612 € pro Jahr (bis zu 6 Wochen) |
| Pflegeberatung | ✅ Ja |
| Pflegekurse für Angehörige | ✅ Ja |
| Pflegeunterstützungsgeld | ✅ Ja |
| Wohngruppenzuschuss | ✅ 214 € monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | ✅ Bis zu 53 € monatlich |
| Vollstationäre Pflege | ✅ 770 € monatlich |
Falls Sie nur leichte Einschränkungen haben, könnte auch Pflegegrad 1 ausreichend sein. Hier finden Sie alle Infos zu Pflegegrad 1 und seinen Leistungen.
Wer noch mehr Unterstützung benötigt, kann unter Umständen in Pflegegrad 3 eingestuft werden. Welche Vorteile und Zuschüsse es dort gibt, erfahren Sie hier.
Pflegegeld – 332 € monatlich
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Pflegesachleistungen – 761 € monatlich
Pflegesachleistungen decken die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst ab, der z. B. bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität unterstützt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Kombinationsleistung
Wer sowohl Angehörige als auch einen Pflegedienst einsetzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombinieren.
Entlastungsbetrag – 125 € monatlich
Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege sowie anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden.
Pflegehilfsmittel & technische Hilfen
- Zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen (bis 42 € monatlich)
- Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlift (nach Genehmigung)
- Hausnotruf: Wer allein lebt und im Notfall nicht selbstständig Hilfe rufen kann, erhält bis zu 25,50 € monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem.
Pflegegrad 2 & Treppenlift
Schon bei Pflegegrad 2 können Erkrankungen wie fortgeschrittene Arthrose, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder erste Parkinson-Symptome das Treppensteigen zu einer echten Gefahr machen.
Ein Treppenlift kann hier entscheidend helfen:
- Mehr Sicherheit: Sturzrisiko wird deutlich reduziert
- Erhalt der Selbstständigkeit: Alle Etagen bleiben erreichbar
- Entlastung für Angehörige: Weniger körperliche Belastung
Zuschuss der Pflegekasse:
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme – kombinierbar mit:
- KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen"
- Regionale Förderprogramme
- Steuerlicher Absetzbarkeit
Praxisbeispiel:
Frau M., 74 Jahre, mit Kniearthrose, erhält 4.180 € von der Pflegekasse und 1.500 € KfW-Förderung. Ihre Eigenkosten sinken von 8.000 € auf 2.320 €.
Tipp:
Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf des Treppenlifts, da die Pflegekasse nur genehmigte Maßnahmen bezuschusst.


Ihr persönliches Angebot – Maßgeschneidert für Sie
So erhalten Sie ein genaues Angebot:
Jeder Treppenlift ist eine Maßanfertigung. Um Ihnen ein präzises Angebot erstellen zu können, vereinbaren Sie am besten einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Experten. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Pflegegrad 2 beantragen – Schritt für Schritt
Wenn Sie Pflegegrad 2 beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Wenn Sie Pflegegrad 2 beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1
Antrag stellen
Telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse.
2
Begutachtung vorbereiten
Pflegetagebuch führen, Einschränkungen dokumentieren.
3
Gutachtertermin wahrnehmen
Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF wahrnehmen. Fragen ehrlich beantworten, Alltagssituation schildern.
4
Bescheid erhalten
bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen.
1
Antrag stellen
telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse
2
Begutachtung vorbereiten
Pflegetagebuch führen, Einschränkungen dokumentieren
3
Gutachtertermin wahrnehmen
Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF wahrnehmen. Fragen ehrlich beantworten, Alltagssituation schildern.
4
Bescheid erhalten
bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen.
Wird der Pflegegrad 1 abgelehnt oder halten Sie eine höhere Einstufung für gerechtfertigt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei kann ein erneutes Gutachten beantragt werden.
Fazit: Pflegegrad 2 bietet spürbare Entlastung
Pflegegrad 2 ist ein entscheidender Schritt für Menschen, die nicht mehr nur leichte, sondern erhebliche Einschränkungen im Alltag haben.
Er bringt erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen und eröffnet den Zugang zu einer Vielzahl von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten.
Warum sich Pflegegrad 2 lohnt:
- Finanzielle Entlastung: Monatliche Zahlungen für Pflegegeld oder Pflegedienste
- Mehr Sicherheit: Zuschüsse für Umbauten wie Treppenlift oder barrierefreies Bad
- Flexibilität: Kombination von Angehörigenpflege und professioneller Hilfe
- Angehörigenunterstützung: Entlastungsbetrag, Pflegekurse, Verhinderungspflege
- Zukunftssicherheit: Frühzeitige Anpassungen verhindern spätere Notlagen
Gerade beim Thema Treppenlift zeigt sich der Vorteil: Wer rechtzeitig handelt, kann Förderungen clever kombinieren und so mehrere tausend Euro sparen.
Ein Treppenlift ist nicht nur eine Investition in Komfort, sondern vor allem in Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität.
Wer den Antrag auf Pflegegrad 2 stellt, sollte sich umfassend beraten lassen – so lassen sich alle Leistungen ausschöpfen und der Alltag deutlich erleichtern.
Denn Pflegegrad 2 ist nicht nur eine Einstufung, sondern ein Schlüssel zu mehr Lebensqualität – für Betroffene und ihre Angehörigen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Sagt Frau F.
„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Home Solutions kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen.
Sagt Frau F.
„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Home Solutions kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen.
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