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Pflegegrad 1 – Leistungen, Voraussetzungen & Antrag bei der Krankenkasse

Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden und wird Personen zugesprochen, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Auch wenn der Pflegebedarf hier noch gering ist, bietet die Pflegeversicherung bereits finanzielle Unterstützung und Sachleistungen. 

Eine alte Frau mit Krücken bekommt Unterstützung beim Treppensteigen von einer jungen Ärztin

Pflegegrad 1 – Leistungen, Voraussetzungen & Antrag bei der Krankenkasse

Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden und wird Personen zugesprochen, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Auch wenn der Pflegebedarf hier noch gering ist, bietet die Pflegeversicherung bereits finanzielle Unterstützung und Sachleistungen. 

Pflegegrad 1 – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflegegrad 1 steht für leichte Einschränkungen der Selbstständigkeit (12,5–unter 27 Punkte). 
  • Es gibt kein Pflegegeld, aber wichtige Sachleistungen wie den 131-€-Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel (42 €) und einen Zuschuss bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift. 
  • Pflegebedürftige erhalten kostenlose Beratung zur Pflegesituation, technische Hilfsmittel und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung wie z.B. Hausnotruf. 
  • Eine Höherstufung lohnt sich, wenn der Unterstützungsbedarf steigt und regelmäßige Hilfe notwendig wird. 

Was ist Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten).
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss das Gutachten 12,5 bis unter 27 Punkte ergeben. Bewertet wird nicht die Pflegezeit, sondern die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu bewältigen. 

Auch mit Pflegegrad 1 können Sie bereits Zuschüsse für einen Treppenlift erhalten.
Sie sind unsicher, welche Lösung für Ihr Zuhause passend ist oder wie die Förderung funktioniert? Kontaktieren Sie uns – unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich, individuell auf Ihre Wohnsituation abgestimmt.

Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne mit einer unverbindlichen Beratung.

Kriterien für die Einstufung

Die Krankenkasse orientiert sich bei der Entscheidung am Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet: 

  • Mobilität – Fortbewegung, Treppensteigen, Körperhaltung. 
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Gesprächsführung. 
  • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. Ängste, Aggressionen, Unruhe. 
  • Selbstversorgung – Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme. 
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien. 
  • Alltagsgestaltung & soziale Kontakte – Tagesplanung, Freizeitgestaltung, Pflege von Beziehungen. 

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung 
  • Antragstellung bei der Pflegekasse (Teil der Krankenkasse) 
  • Offizielles Pflegegutachten mit 12,5–unter 27 Punkten 
  • Einschränkungen im Alltag, die eine Unterstützung notwendig machen 

Leistungen für Pflegegrad 1 im Überblick

Obwohl der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 besteht, gibt es auch bei Pflegegrad 1 wertvolle Unterstützungsangebote. 

Leistung Anspruch bei Pflegegrad 1  
Pflegegeld ❌ Kein Anspruch
Pflegesachleistungen ❌ Kein Anspruch
Entlastungsbetrag ✅ 131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ✅ Bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ✅ Nach Genehmigung
Hausnotruf ✅ Bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung ✅ Bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung ✅ Ja
Pflegekurse für Angehörige ✅ Ja
Pflegeunterstützungsgeld ✅ Ja
Wohngruppenzuschuss ✅ 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) ✅ Bis zu 53 € monatlich
Vollstationäre Pflege ✅ 131 € monatlich

Wenn sich die Einschränkungen im Alltag verstärken, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Welche zusätzlichen Leistungen Pflegegrad 2 bietet, erfahren Sie hier. 

Bei noch gravierenderen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit kommt Pflegegrad3 in Betracht – mit deutlich höheren Geld- und Sachleistungen. Mehr zu Pflegegrad 3 lesen Sie hier.

 

Entlastungsbetrag – 131 € monatlich

Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege sowie anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse oder per Kostenerstattung. 

 

Pflegehilfsmittel & technische Hilfen

  • Zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen (bis 42 € monatlich) 
  • Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlift (nach Genehmigung) 

 

Hausnotruf

Wer allein lebt und im Notfall nicht selbstständig Hilfe rufen kann, erhält bis zu 25,50 € monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem. 

Pflegegrad 1 & Treppenlift

Mit Pflegegrad 1 haben Betroffene zwar noch keine gravierenden Einschränkungen, jedoch oft erste Probleme bei der Mobilität – besonders beim Treppensteigen. Gerade in diesem frühen Stadium kann ein Treppenlift eine enorme Erleichterung im Alltag bieten. Er sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern hilft auch, die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause möglichst lange zu bewahren. 

Treppen stellen für viele Menschen mit beginnenden Mobilitätseinschränkungen ein erhebliches Risiko dar. Schon kleine Unsicherheiten oder Schmerzen – etwa durch Arthrose, Knie- oder Hüftprobleme – können dazu führen, dass das Treppensteigen zur täglichen Herausforderung wird. Ein Treppenlift minimiert dieses Risiko, indem er einen sicheren und bequemen Transport zwischen den Etagen ermöglicht. 

Gut zu wissen: 

Auch mit Pflegegrad 1 können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts erhalten. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse gewährt und kann bei Bedarf sogar mehrfach beantragt werden – beispielsweise, wenn später weitere Anpassungen nötig werden oder sich die Pflegesituation geändert hat. 

Wer den Antrag auf Pflegegrad 1 rechtzeitig stellt, kann den Zuschuss der Pflegekasse mit weiteren Förderungen kombinieren – z. B. KfW-Zuschüsse oder regionale Förderprogramme. So lassen sich die Kosten für einen Treppenlift deutlich reduzieren. 

Ein Seniorenpaar bei einer Vertragschließung mit einem Handschlag am Küchentüsch. Die Kamera ist von vorne auf das Seniorenpaar gerichtet | TK Home Solutions
Ein Seniorenpaar bei einer Vertragschließung mit einem Handschlag am Küchentüsch. Die Kamera ist von vorne auf das Seniorenpaar gerichtet | TK Home Solutions

Ihr persönliches Angebot – Maßgeschneidert für Sie

So erhalten Sie ein genaues Angebot:

Jeder Treppenlift ist eine Maßanfertigung. Um Ihnen ein präzises Angebot erstellen zu können, vereinbaren Sie am besten einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Experten. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

Pflegegrad 1 beantragen – Schritt für Schritt

Wenn Sie Pflegegrad 1 beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:

Wenn Sie Pflegegrad 1 beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:

1

Antrag stellen

Telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse.

2

Begutachtung vorbereiten

Pflegetagebuch führen, Einschränkungen dokumentieren.

3

Gutachtertermin wahrnehmen

Fragen ehrlich beantworten, Alltagssituation realistisch schildern.

4

Bescheid erhalten

bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen.

1

Antrag stellen

telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse

2

Begutachtung vorbereiten

Pflegetagebuch führen, Einschränkungen dokumentieren 

3

Gutachtertermin wahrnehmen

Fragen ehrlich beantworten, Alltagssituation realistisch schildern.

4

Bescheid erhalten

bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen.

Wird der Pflegegrad 1 abgelehnt oder halten Sie eine höhere Einstufung für gerechtfertigt, können Sieinnerhalb eines MonatsWiderspruch einlegen. Dabei kann ein erneutes Gutachten beantragt werden. 

Sagt Frau F.

„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Home Solutions kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen.

Sagt Frau F.

„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Home Solutions kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen.

Fazit: Pflegegrad 1 lohnt sich

Pflegegrad1 mag auf den ersten Blick nur geringe Leistungen bieten, doch gerade für Menschen mit ersten Mobilitätseinschränkungen kann er der entscheidende Schlüssel sein, um frühzeitig wichtige Anpassungen im eigenen Zuhause vorzunehmen.
Besonders der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – wie den Einbau eines Treppenlifts – ist eine wertvolle Unterstützung, die oft unterschätzt wird. 

Ein Treppenlift kann schon in dieser frühen Phase helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten, Stürze zu vermeiden und das vertraute Zuhause weiterhin uneingeschränkt zu nutzen. Wer den Antrag auf Pflegegrad1 rechtzeitig stellt, profitiert nicht nur von finanzieller Hilfe, sondern auch von der Möglichkeit, Förderungen clever zu kombinieren und so die Investitionskosten deutlich zu senken. 

 

Wichtige Punkte im Überblick: 

  • Frühzeitige Antragstellung lohnt sich – Pflegegrad1 ermöglicht bereits Zuschüsse von bis zu 4.180€ für einen Treppenlift. 
  • Sicherheit geht vor – ein Treppenlift reduziert das Risiko von Stürzen und Unfällen auf der Treppe erheblich. 
  • Selbstständigkeit bewahren – alle Etagen des Hauses bleiben nutzbar, ohne auf Hilfe angewiesen zu sein. 
  • Förderungen kombinieren – Zuschüsse der Pflegekasse lassen sich oft mit KfW- oder Landesförderungen verbinden. 
  • Wertsteigerung der Immobilie – Barrierefreiheit erhöht den Wohnwert und macht das Zuhause zukunftssicher. 

Wer jetzt handelt, kann nicht nur die eigene Lebensqualität steigern, sondern auch langfristig Kosten und Aufwand sparen. Ein Treppenlift ist damit nicht nur eine Investition in Komfort, sondern vor allem in  Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensfreude. 

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Übernimmt die Pflegekasse die Treppenlift-Wartung?2026-05-06T15:11:49+02:00

Nein. Die Pflegekasse übernimmt keine Wartungskosten. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € gilt ausschließlich für die Anschaffung oder den Einbau eines Treppenlifts. 

Was bedeutet Pflegegrad 1 bei der Krankenkasse?2026-05-06T15:11:31+02:00

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der fünf Pflegegrade in Deutschland. Er wird Personen zugesprochen, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, aber dennoch Unterstützung im Alltag benötigen. Die Krankenkasse – genauer gesagt die Pflegekasse – gewährt in diesem Fall vor allem Sach- und Unterstützungsleistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Angehörige zu entlasten. 

Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 1 erfüllen?2026-05-06T15:11:13+02:00

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sein und bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat) zwischen 12,5 und unter 27 Punkten erreichen. Bewertet wird nicht die benötigte Pflegezeit, sondern wie selbstständig Sie alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität, Haushaltsführung oder soziale Kontakte bewältigen können. 

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 1?2026-05-06T15:10:58+02:00

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsleistungen. Dazu gehören: 

  • 131 € Entlastungsbetrag pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Tagespflege 
  • Bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle (nach Genehmigung)
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.180 € pro Maßnahme
  • Hausnotrufsystem mit bis zu 25,50 € monatlicher Kostenübernahme
  • Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, digitale Pflegeanwendungen und Wohngruppenzuschüsse 
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?2026-05-06T15:10:41+02:00

Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Diese Zahlungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Der Fokus bei Pflegegrad 1 liegt auf Maßnahmen, die die Selbstständigkeit fördern und den Alltag erleichtern – zum Beispiel durch Hilfsmittel, Beratung und Entlastungsangebote. 

Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Treppenlift-Zuschuss erhalten?2026-05-06T15:10:24+02:00

Ja. Auch mit Pflegegrad 1 können Sie einen Treppenlift-Zuschuss von bis zu 4.180 € über die Pflegekasse erhalten. Der Zuschuss fällt unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und wird gewährt, wenn der Treppenlift Ihre Selbstständigkeit erhält oder Sturzrisiken reduziert. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und eine nachvollziehbare Begründung sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.

Welche Pflegehilfsmittel bekomme ich mit Pflegegrad 1 erstattet?2026-05-06T15:09:53+02:00

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel und – bei medizinischer Notwendigkeit – auch auf technische Hilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) werden bis zu 42 € monatlich übernommen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifte müssen ärztlich verordnet und von der Pflegekasse genehmigt werden. 

Wann lohnt sich eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?2026-05-06T15:09:25+02:00

Eine Höherstufung lohnt sich, wenn die bisherigen Leistungen aus Pflegegrad 1 nicht mehr ausreichen und regelmäßige Unterstützung im Alltag nötig wird – etwa bei zunehmenden Problemen mit Mobilität, Körperpflege, Haushaltsführung oder der Alltagsbewältigung. Sobald sich die Einschränkungen so verstärken, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, kann Pflegegrad 2 zusätzliche Vorteile bieten, z. B. 332 € Pflegegeld, 761 € Pflegesachleistungen und höhere Zuschüsse für notwendige Maßnahmen. In solchen Fällen sollte eine Neubegutachtung beantragt werden.

Tipp: Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit der Pflegekasse – sprechen Sie uns an! 

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Exemplarische Darstellung einer Kundin bei der Nutzung des Treppenstuhls | TK Home Solutions

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