Aus thyssenkrupp Home Solutions wird TK Home Solutions!

Skip Navigation

Treppenlift-Förderung in NRW: Wichtige Tipps und Ratschläge

Treppenlift-Förderung in NRW: Wichtige Tipps und Ratschläge

Viele Menschen schätzen es, wenn sie trotz höheren Alters oder Gehbehinderung beziehungsweise einer anderen Erkrankung dennoch die Vertrautheit der eigenen vier Wände genießen können. Barrierefreie Immobilien leisten heute einen wichtigen Beitrag, dass dies den betroffenen Personen ermöglicht wird. Ein wichtiges Hilfsmittel, um Gebäude barrierefrei umzusetzen, ist auch der Treppenlift. Doch ehe Sie das Gerät nutzen können, müssen zunächst sowohl die Anschaffung als auch die Installation umgesetzt werden.

Dabei gibt es Möglichkeiten, diese Anschaffungskosten angenehmer zu gestalten. Die Förderung für den Treppenlift in Nordrhein-Westfalen dient dafür als gutes Beispiel. Dieser Ratgeber beschreibt Ihnen, welche Optionen der Förderungen existieren und wie Sie den Antrag stellen.

Förderung Treppenlift NRW: Kosten und Finanzierung

Nicht selten sind es Senioren, die die Unterstützung eines Treppenlifts benötigen. Die Kosten sollten nicht den Grund darstellen, auf einen Treppenlift zu verzichten. Schließlich bringt er den Personen, die er sicher befördert, eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Treppenlifte sind als unterschiedliche Modelle erhältlich, wie beispielsweise Treppenlifte für draußen, Ausführungen für kurvige Treppen, oder klassische gerade Treppenlifte. Dies soll die Auswahl ganz nach Bedarf und auch nach Budget ermöglichen. Das bedeutet: Der Start Ihres individuellen Projekts Treppenlift sollte zunächst das Entdecken der verfügbaren Modelle und deren Funktionen oder Ausstattung sein. Um aus dem Angebot das passende Modell des Treppenlifts herauszufiltern, nutzen Sie am besten die Unterstützung durch Experten.

  • unsere Treppenliftberater von TK Home Solutions
  • Sanitätshäuser
  • die Experten der Reha- oder Akutklinik, die Sie vielleicht besucht haben
  • Berater eines Senioren- oder Behindertenverbandes

Durch die Beratung von solchen Experten erhalten Sie zunächst einen umfassenden Einblick, welchen Nutzen Ihnen durch die diversen Modelle von Treppenliften entstehen, welche Unterschiede sie aufweisen und natürlich auch, was sie kosten. Durch diese Beratungen dürfen Sie aber auch feststellen, dass der Treppenlift durchaus die Anschaffung lohnt, weil er Ihnen gute Vorzüge bietet. Das A und O sollte es darstellen, die Kosten und Qualität des Treppenlifts auch zu vergleichen. Bezüglich der Kosten der gilt es abzuschätzen, wie viel es kosten würde, wenn Sie als Alternative einen Umzug verwirklichen müssten, weil Sie Barrierefreiheit benötigen.

Nutzen Sie also zunächst Expertenberatung rund um passende Modelle und deren Kosten. Danach erkunden Sie - ebenfalls durch einen der Experten unterstützt - die Optionen, die rund um die Förderung für Ihren Treppenlift in NRW verfügbar sind. Die gute Botschaft gleich vorab: Förderungen werden meist bewilligt. Sie lassen die Anschaffungskosten des Treppenlifts deutlich geringer ausfallen und machen die Treppenlift-Finanzierung so leichter.

Unterschiede der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW kennenlernen

Wenn Sie nun - unterstützt vom Experten - das passende Treppenliftmodell ausgewählt und die Infos bezüglich der Kosten eingeholt haben, sind meist diverse Arten der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW verfügbar. Diese sind unterschiedlich konzipiert und hängen auch vom Grund des Bedarfs eines Treppenlifts ab.

Diese grundsätzlichen Förderungen existieren:

  • Zuschuss durch die Pflegekasse
  • Zuschuss durch die KfW
  • Zuschuss durch das Sozialamt
  • Zuschuss durch Kostenträger wie Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung oder die Berufsgenossenschaft

Sowohl durch behandelnde Ärzte als auch Ihren Treppenlift-Experten erhalten Sie Auskunft, welche Art der Förderung Sie für Ihren Treppenlift beantragen sollten. Die einzelnen Bereiche werden Ihnen nun genauer beschrieben.

Weitere Informationen zu den Zuschuss-Möglichkeiten:

Zuschuss durch die Pflegekasse

Als ganz wesentliches Instrument, das den Betroffenen die Anschaffung des Treppenlifts umsetzt und leichter macht, gilt der Zuschuss durch die Pflegekasse. Um diesen Zuschuss zu erhalten, gilt als wichtige Voraussetzung, dass Sie einen Pflegegrad besitzen. Diese Art der Zuschussberechtigung erhalten Sie aber schon ab Grad 1. Übrigens ist es entgegen der geläufigen Meinung genau genommen nicht die Krankenkasse, sondern die dort angeschlossene Pflegekasse, die den Zuschuss gewährt.

Ebenfalls sollte Sie wissen, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel darstellen, die Sie durch die Kasse bezahlt bekommen. Die Kostenbeteiligung durch die Kasse erfolgt also nicht direkt - etwa als würden Sie einen Duschhocker oder einen Rollstuhl kaufen. Die Kostenbeteiligung der Pflegekasse erfolgt indirekt, denn diese Art von Zuschuss soll wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützen.

Um nun diese Art von Förderung für Ihren Treppenlift in NRW auszunutzen, stellen Sie den Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes - den Antrag auf Förderung für Ihren Treppenlift in NRW - und schicken ihn der zuständigen Kasse. Es genügt ein formloses Schreiben. Das Ausfüllen von umfassenden Formularen entfällt. Je nach Kasse erfolgt die Zusage der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW rasch, sodass Sie den Zuschuss baldmöglichst nutzen können, um den Treppenlift zu kaufen.

Die Berechnung des Zuschusses erfolgt leicht und nachvollziehbar. Die Kasse zahlt pro Person 4.000 €, um den Kauf eines Treppenlifts zu unterstützen. Nicht selten umfasst etwa ein Seniorenhaushalt mehrere Personen, die den Treppenlift nutzen müssen. Dies erhöht den Zuschuss der Kasse sogar: Sie erhalten als Förderung für Ihren Treppenlift in NRW als Haushalt dann maximal 16.000 €. Das zeigt: Sollten Sie oder andere Personen aus dem Haushalt durch den Pflegegrad 1 oder höher eingestuft worden sein, lohnt der Förderantrag und macht die Anschaffung erfreulich günstiger.

Der Erhalt eines Pflegegrades und der Zuschuss durch die Kasse sind auch wichtige Argumente rund um das Projekt des Treppenlifts allgemein. Manchmal sind Gegenspieler vorhanden, die den Einbau des Treppenlifts verhindern möchten. Das betrifft beispielsweise den Vermieter eines Mietobjekts, aber auch Parteien aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nachweise der Pflegegrade und Bezuschussung der Lifte machen es auch diesen Parteien besonders deutlich, welchen Bedarf der Treppenlift deckt und dass dies auch durch unabhängige Einrichtungen unter Beweis gestellt wurde. Außerdem sind die Kosten des Liftes durch Pflegegrade und Bezuschussung besonders leicht von der Steuer abzusetzen.

Zuschuss durch die KfW

Nicht selten sind Interessenten verwundert, dass auch die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, einen Zuschuss rund um das Liftprojekt geben kann. Doch durch einen solchen Zuschuss von Treppenliften setzt die KfW die Forderungen sowohl des Bundes und der Länder als auch natürlich von Personen nach barrierefreien Immobilien um.

Diese Förderung der KfW dürfen ausschließlich private Personen beanspruchen. Bezahlt werden 10 % der Investitionskosten, die durch die KfW als förderfähig anerkannt sind. Die Obergrenze dieser Förderung sind 5.000 €. Sollte aber ein altersgerechtes Haus projektiert werden, sind es sogar 6.250 €, die die KfW bezuschusst. Gut zu wissen: Die Förderung der KfW hängt besonders auch von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln ab. Pro Jahr sind die Zuschüsse der KfW meist gedeckelt - und nicht selten rasch ausgeschöpft.

Rund um Barrierereduzierung durch den Treppenlift gilt der Investitionszuschuss 455-B, der einen Teil von Förderbereich 3 - die Überwindung von Treppen und Stufen - bildet. Der Zuschuss 455-B, dessen Zweck der Abbau von Barrieren und das Schaffen von Wohnkomfort sind, wird per Zuschussportal der KfW beantragt. Was Sie noch wissen sollten: Auch wenn Sie das Geld von der KfW erhalten, stellt diese Förderung für Ihren Treppenlift in NRW nicht einen Kredit dar, sondern einen festen Zuschuss, den Sie nutzen dürfen.

Zuschuss durch das Sozialamt

Unser Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland vermeidet es, dass sozial und finanziell schwache Menschen benachteiligt oder diskriminiert werden. Sollten also die Kosten eines Treppenlifts das Budget übersteigen, springt unser Sozialsystem ein. Natürlich prüfen die Behörden genau den Bedarf. Das sollte Sie aber nicht abhalten, diese Prüfung durch den Antrag anzustoßen. Denn es stellt Ihr gutes Recht dar, diese Art von Förderung für Ihren Treppenlift in NRW umzusetzen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Zuschuss durch Kostenträger wie Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung

Sie sind durch einen Freizeit- oder Berufsunfall geschädigt worden und müssen nun einen Treppenlift einbauen? Dann sind es andere Kostenträger, die die Förderung umsetzen.

Sollte der Treppenlift als Maßnahme gegen einen Schaden erforderlich werden, der durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, sind es die Berufsgenossenschaften, die als Kostenträger fungieren. Auch die Unfallversicherung ist ein Träger solcher Leistungen, die durch den Arbeitsunfall verursacht sind. Sollte etwa rund um Freizeitaktivitäten der Schaden durch Fremdverschulden zustande gekommen sein, hat der Verursacher des Schadens die Pflicht, eventuelle Folgekosten aufzubringen. Selbstverständlich betrifft das auch die Anschaffung und den Einbau eines erforderlichen Treppenlifts.

Zuschuss durch Städte und Kommunen

Die Barrierefreiheit und die Gleichberechtigung rund um Senioren und behinderte Menschen sind gerade heute ganz wichtige Themen. Deswegen kennzeichnet es die Förderlandschaft, dass neue attraktive Förderungen entwickelt werden. Das betrifft den Bund und die Länder - natürlich auch NRW -, aber auch die Städte und Kommunen. Es lohnt also unbedingt, vor dem Anschaffen eines Treppenlifts das kommunale Fördergeschehen unter die berühmte Lupe zu nehmen, um eventuelle Fördermöglichkeiten auszumachen. Dafür bieten diverse Einrichtungen auch wertvolle Unterstützung.

Informationen erhalten Sie beispielsweise von:

  • Ihrem Treppenliftberater bei TK Home Solutions
  • Hausärzten und Fachärzten
  • Städten und Gemeinden
  • Verbänden und kirchlichen Trägern
  • Behinderten- und Seniorenbeauftragten der Kommunen
  • Krankenkassen

Beratungstermin vereinbaren

Unsere technischen Berater sind für Sie da - Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen gerne beim Thema Finanzierung und Antragstellung für Fördermittel.

Förderung für Ihren Treppenlift in NRW doppelt nutzen

Doppelte Förderungen nutzen bedeutet, Sie können von verschiedenen Zuschuss-Töpfen profitieren. Allerdings ist das nicht immer möglich. Idealerweise prüfen Sie ganz genau die Förderbedingungen der einzelnen Optionen. Sind doppelte Förderungen ausgeschlossen, sind solche Arten von Einschränkungen meist den Förderrichtlinien zu entnehmen. Wenn nicht, sollten Sie sicherheitshalber nachfragen. Sollten keinerlei Einwände bezüglich einer Doppelförderung bestehen, stellen Sie bei den jeweiligen Kostenträgern die Anträge und profitieren so von der besonders umfassenden Förderung.

Ein wichtiger Hinweis rund um die Förderung für Ihren Treppenlift in NRW und die steuerliche Behandlung der Unterstützung: Wenn Sie Förderungen erhalten, um das Projekt Treppenlift umzusetzen, sind diese selbstverständlich steuerlich anzugeben. Das bedeutet, Sie können natürlich die Anschaffungskosten des Treppenlifts als steuermindernde Ausgabe geltend machen, müssen allerdings diverse Zuschüsse von den Beträgen abziehen. Sollten rund um die steuerliche Behandlung der Förderungen noch Zweifel bestehen, unterstützt Sie beispielsweise der Steuerberater.

Den Lift als Teil einer umfassenden Baumaßnahme einbauen

Wenn Sie Rollstuhlfahrer sind oder bestimmte Einschränkungen haben, die den Treppenlift erfordern, könnte es unter Umständen sein, dass die Barrierefreiheit Ihrer Immobilie ein größeres Projekt darstellen könnte. Das gilt auch dann, wenn Sie als pflegende Angehörige beispielsweise ein behindertes Kind oder den Partner nach einem Schlaganfall betreuen. Nicht selten wird es als lohnenswerte Strategie bewertet, den Lift dann als Bestandteil des barrierefreien Umbaus der Immobilie einzubauen. Meist sind die Kosten dann sogar günstiger, als diverse Einzelprojekte nacheinander umzusetzen.

Idealerweise nutzen Sie die Angebote von Bauunternehmen, um die perfekte Strategie auszuwählen. Bezüglich einer solchen Gestaltung einer Immobilie sind umfassende Förderungen erhältlich. Durchdenken Sie also diese Alternativen, ob der Treppenlift ausreichende Unterstützung bietet oder Sie die umfassende Umgestaltung der Immobilie anstreben sollten. Nach der Entscheidung stellen Sie die Anträge, um die passende Förderung für Ihren Treppenlift in NRW auszunutzen - wenn dafür die Voraussetzungen vorhanden sind.

Förderung für Treppenlift in NRW perfekt angehen

Diese Punkte sollten Sie nach und nach abarbeiten, um - unterstützt durch die Förderung aus NRW - bald den passenden Lift einzubauen. Unsere Treppenliftberater unterstützen Sie bei jedem Schritt.

  • Ursache des Bedarfs feststellen
  • Beratung durch Arzt oder Therapeut
  • Eventuellen Pflegegrad feststellen
  • Förderungen entdecken
  • Treppenlifte entdecken
  • Förderantrag stellen
  • Treppenlift kaufen

Diese Punkte werden nun noch genauer erläutert:

1. Ursache des Bedarfs feststellen

Zunächst ist es wichtig, dass klar herausgestellt wird, durch welche Behinderung oder Einschränkung es verursacht wurde, dass nun der Bedarf nach einem Treppenlift besteht. Es macht einen ganz wesentlichen Unterschied, ob der Grund das Alter, das Vorliegen einer Krankheit oder eine Gehbehinderung ist, die durch einen Arbeits- oder Freizeitunfall verursacht wurde. Diese Unterscheidung ist deswegen so wichtig, weil von ihr die Art der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW abhängt. Beispielsweise sind Berufsgenossenschaften oder die Unfallversicherung zuständig, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt; wenn die Einschränkung durch Fremdverschulden verursacht worden ist, zahlt die Haftpflicht. Klären Sie dies vorab also genau.

2. Beratung durch Arzt oder Therapeut

Besprechen Sie das Thema des Nutzens eines Lifts bezüglich Ihrer Krankheit, Ihrer Behinderung oder Ihrer altersbedingten Einschränkung auch, indem Sie den Arzt oder eventuell auch einen Physiotherapeuten konsultieren. Auch Fachkräfte aus Akut- oder Rehaklinik sind Ihnen diesbezüglich ein professioneller Ansprechpartner. Ehe Sie die Förderung beantragen, sollten Sie wissen, ob der Treppenlift genau das probate Instrument ist, dass Sie wertvoll unterstützt, oder ob es auch noch weitere Unterstützungen erfordert. Die Experten können Ihnen auch sagen, welche speziellen Eigenschaften der anzuschaffende Treppenlift vielleicht aufweisen soll. Auch eventuelle Alternativen sollten besprochen werden. Denn durch das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland werden ausschließlich solche Treppenlifte gefördert, die medizinisch notwendig sind.

3. Eventuellen Pflegegrad feststellen

Nicht selten haben Personen oder deren Angehörige das Recht, einen Pflegegrad zu erhalten. Vor der geplanten Anschaffung eines Treppenlifts ist es ratsam, diesen umzusetzen. Die Pflegekasse bezuschusst die Anschaffung des Treppenlifts durch einen Betrag von 4.000 € pro Person, aber auch maximal 16.000 € pro Haushalt. Diese Förderung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Pflegegrad. Das bedeutet, bereits Grad 1 berechtigt, den Förderantrag zu stellen und dadurch also mindestens 4.000 € als Zuschuss erhalten. Idealerweise erhalten Sie also zuerst den Pflegegrad, ehe Sie das Thema Treppenlift erfreulich günstiger angehen.

4. Förderung Treppenlift NRW entdecken

Nun nutzen Sie die erhaltenen Informationen der Experten, um passende Förderungen auszusuchen. Sowohl die Ursache des Bedarfs als auch ein eventueller Pflegegrad sind wichtige Indikatoren, um das passende Fördermodell herauszufiltern. Außerdem spielt es eine Rolle, ob die Bewegungseinschränkungen durch das Alter, das Vorliegen einer Erkrankung oder Behinderung verursacht sind oder ob ein Arbeits- oder Freizeitunfall der Grund dafür ist. Diese Informationen bieten Ihnen Unterstützung dabei, passende Förderungen zu entdecken. Fragen Sie diesbezüglich auch unbedingt die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung, einen regionalen Behindertenverband oder ähnliche Einrichtungen, ob auch durch Ihre Kommune ein spezielles Angebot besteht. Dieses Wissen erhalten Sie aber meist auch durch regionale Ärzte und Kliniken. Außerdem informiert Sie unser Treppenliftberater kostenlos und unverbindlich über die Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift in Nordrhein-Westfalen.

5. Treppenlifte entdecken

Nun nehmen Sie erhältliche Modelle von Treppenliften unter die Lupe. Welches Modell sagt Ihnen zu? Welches Modell entspricht den Kriterien, die Ihnen vielleicht ein Arzt oder ein Therapeut mitgeteilt haben? Auch die Auswahl des richtigen Anbieters stellt das A und O der passgenauen Versorgung dar. Den seriösen und sachkundigen Anbieter erkennen Sie besonders dadurch, dass Sie eine umfassende Beratung erhalten. Diese Beratung durch den Experten sollte grundsätzlich kostenlos sein und genau Ihren Bedarf abdecken. Auch diesbezüglich sollte Ihnen der professionelle Lifthersteller präzise Unterstützung bieten. Außerdem sollte ein Rundum-Service bezüglich Auswahl, Förderung und natürlich Einbau und Inbetriebnahme erfolgen.

6. Förderantrag stellen

Nun haben Sie alles dafür vorbereitet, den eigentlichen Förderantrag rund um Ihre Förderung für Ihren Treppenlift in NRW zu stellen. Je nachdem, welche Institution dafür nun zuständig ist, stellen Sie entweder einen formlosen Antrag oder haben bestimmte Formulare auszufüllen. Wenn Sie Unterstützung benötigen sollten, fordern Sie diese ein. Um einen einwandfreien Antrag abzugeben, prüfen Sie vorab auch genau, ob die Voraussetzungen der Förderungen passen. Sollten Sie Fragen oder Probleme rund um diese Voraussetzungen oder auch das eigentliche Stellen des Antrags haben, fragen Sie nach. Ob Kasse, Sozialamt oder KfW: Jede Einrichtung beschäftigt Experten, die rund um das Beantragen der Förderungen auch Unterstützung bieten. Das gilt auch bezüglich der Strategie, eventuell doppelte Förderungen auszunutzen. Fragen Sie die Spezialisten, ob dies umsetzbar ist. Ebenso hilft Ihnen Ihr Treppenliftberater von TK Home Solutions bei der Antragstellung. Je nach Förderung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag. Diesen erhalten Sie bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin von Ihrem Treppenliftberater.

7. Treppenlift kaufen

Sicher haben Sie durch Ihre Recherche vorab schon die solide Informationsbasis rund um unterschiedliche Anbieter und Modelle geschaffen. Bei einem seriösen Anbieter fallen Punkt sechs und sieben zusammen. Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort begutachtet der Berater Ihre individuelle Wohnsituation und berät Sie nicht nur bezüglich der verfügbaren Modelle, sondern auch zu Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung. Ist das perfekt passende Liftmodell ausgesucht und das Thema der Förderantrag gestellt, steht dem Erwerb, Einbau und der Inbetriebnahme des Lifts nichts mehr im Wege.

Ein Extratipp: Besonders ratsam ist es, einen Treppenlift-Anbieter auswählen, der Ihnen auch rund um Wartung und eventuelle Reparaturen zur Seite steht. Das bietet einen Rundum-Service, der komfortabel ist und umfassende Sicherheit schafft.

Gratis-Broschüre bestellen

Machen Sie den ersten Schritt zu mehr Unabhängigkeit – bestellen Sie jetzt Ihre kostenlose Broschüre über unsere Treppenlifte von TK Home Solutions.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Förderung Treppenlift NRW:

Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Der Zuschuss der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW wird ab Grad 1 erteilt. Sollten Sie oder andere Personen aus dem Haushalt diesen Grad besitzen, darf der Treppenlift bezuschusst werden. Pro Person werden 4.000 € bezuschusst. Pro Haushalt besteht die Obergrenze von 16.000 €.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?

Nicht selten sind Bedürftige oder deren Angehörige der Meinung, dass der Treppenlift durch die Krankenkasse bezahlt werden würde. Doch als zuständig gilt die Pflegekasse. Sie bezuschusst ab Pflegegrad 1 den Einbau des Lifts. Durch ein formloses Schreiben erfolgt die Förderung für Ihren Treppenlift in NRW indirekt durch den sogenannten “Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes”. Die Fördersumme beträgt 4.000 € pro Person mit Pflegegrad und maximal 16.000 € bei vier Antragstellern.

Kann ein Treppenlift verordnet werden?

Ein Treppenlift kann nicht wie ein Rezept verordnet werden, aber in bestimmten Fällen ist ein ärztliches Attest vorteilhaft, vor allem wenn der Treppenlift aus medizinischen Gründen notwendig ist. Beispielsweise, wenn Ihre Beweglichkeit durch eine Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen stark beeinträchtigt ist. Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Arzt oder Therapeuten zu besprechen. Diese Fachkräfte können eine medizinische Notwendigkeit feststellen. Diese dient dann als wichtige Grundlage für die Beantragung von Zuschüssen bei den entsprechenden Förderinstitutionen bzw. bei der Beantragung eines Pflegegrades.

Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift?

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu beantragen, beginnen Sie mit der Feststellung Ihres Pflegegrades, falls vorhanden. Dieser ist entscheidend für die Förderfähigkeit bei der Pflegekasse. Bei TK Home Solutions beraten wir Sie gerne darüber, wie Sie bei Ihrer Pflegekasse oder anderen Förderinstitutionen entsprechende Anträge stellen. Sie benötigen dafür in der Regel einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift, ein ärztliches Attest oder einen Nachweis über den Pflegegrad. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen und beraten Sie zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, um Ihnen den Prozess so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Kostenloses Infopaket anfordern

Gratis Info Broschüren und Treppenlift Produktinformationen

Ja, ich wünsche das individuell zusammengestellte Infopaket und möchte hierfür eine kostenfreie telefonische Beratung.

Bitte prüfen Sie das Format.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer ein.

Bitte bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen.

Vielen Dank!

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten! Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Folgende Inhalte könnten interessant für Sie sein:

« Vorheriger Artikel
Treppenlift-Zuschuss Bayern: Diese Möglichkeiten gibt es
nach oben

Ihr Ansprechpartner für Treppenlifte.

Ihr Standort: Home Solutions - Deutsch

Rufen Sie uns kostenfrei an:
0800 40 50 60 8

Zurück

Gratis-Beratungstermin vereinbaren

Ja, ich habe Interesse an einem kostenfreien Beratungstermin vor Ort.

Wir unterstützen Sie auch gerne beim Thema Finanzierung und Antragstellung für Fördermittel.

Bitte wählen Sie Ihre Anrede
Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie eine korrekte Nummer ein.
Bitte geben Sie Ihre Straße ein.
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie Ihren Ort an.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.
Zurück

Gratis-Broschüre bestellen

Bestellen Sie unsere Gratis-Broschüre, um mehr über uns und unsere Produkte zu erfahren.

Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie eine korrekte Nummer ein.
Bitte geben Sie Ihre Straße ein.
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie Ihren Ort an.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.
Zurück

Kundendienst: Sie sind bereits Kunde und haben ein Anliegen?

Wir kümmern uns. Füllen Sie bitte die unten stehenden Felder aus und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir rufen Sie gerne zurück.

Bitte geben Sie ihren Nachnamen an.
Bitte geben Sie ihren Vornamen an
Bitte geben Sie eine korrekte Nummer ein.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.

Gratis-Beratungstermin vereinbaren

Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir werden Sie zeitnah kontaktieren.

Gratis-Broschüre bestellen

Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt.

Kundendienst: Sie sind bereits Kunde und haben ein Anliegen?

Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir werden Sie zeitnah anrufen.

Gratis-Beratungstermin vereinbaren

Hier ist gerade etwas schief gelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank.

Gratis-Broschüre bestellen

Hier ist gerade etwas schief gelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank.

Kundendienst: Sie sind bereits Kunde und haben ein Anliegen?

Hier ist gerade etwas schief gelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank.