- Pflegegrad telefonisch oder schriftlich beantragen
Sie können bei der Pflegekasse (die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) anrufen, um den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie ein Formular, welches mit den nötigsten Angaben ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse geschickt werden muss. Den detaillierten Pflegebedarf sollten Sie erst im späteren persönlichen Gespräch mit dem Gutachter erläutern. Sie können auch einen formlosen Brief an die Pflegekasse formulieren und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Es reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“.- Formaler Antrag: Den formalen Antrag stellen Sie direkt bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse über die entsprechenden Formulare auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Fragen Sie entweder persönlich bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nach den nötigen Dokumenten oder informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Kasse. Dort finden Sie die Formulare in der Regel als Download. Stichwort: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
- Formloser Antrag: Der formlose Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse schriftlich einzureichen und muss zwingend in die Richtung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme formuliert werden. Aus dem Schreiben sollte daher klar hervorgehen, warum Sie den Lift benötigen, indem Sie am besten kurz Ihr Krankheitsbild erläutern. Dem Antrag sollten Sie außerdem einen Kostenvoranschlag sowie Fotos der Raumsituation beifügen, auf denen klar ersichtlich ist, warum die Durchführung der Maßnahme erheblich den Erhalt Ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützt. Auf diese Weise beschleunigen Sie nicht nur die Bearbeitungszeit und Prüfung des Antrages durch den MD, sondern verbessern gleichzeitig Ihre Chancen auf eine Bezuschussung. Denn nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt:
„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“
Konkret ist also eine plausible Begründung zur Durchführung der Maßnahme für die Höhe des bewilligten Zuschusses (max. 4.180 € pro Maßnahme, max. 4 Antragsteller pro Maßnahme) wichtig.
- Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF
Nachdem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD; früher: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MD (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) wird sich ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. - Bescheid über den Pflegegrad
Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. - Widerspruch einlegen
Sollte der Antragsteller keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.
Unser Tipp: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht genau belegen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie den Antrag per Brief, Fax oder per Mail, so haben Sie direkt ein Belegdatum.
Im Allgemeinen beantragt jeder Versicherte erst einmal grundsätzlich Pflegeleistungen und muss nicht den Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad stellen. Über den Pflegegrad wird auf Basis des MD-Gutachtens entschieden.




