Pflegegrad1 gilt bei leichten Einschränkungen und bietet vor allem Sach- und Unterstützungsleistungen, aber kein Pflegegeld. 
Pflegegrad2 wird beierheblichen Einschränkungen vergeben und bringt erstmals Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie höhere Zuschüsse. 
Auch die Budgets für Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind deutlich größer.