Pflegegrad 1 gilt bei leichten Einschränkungen und bietet vor allem Sach- und Unterstützungsleistungen, aber kein Pflegegeld.
Pflegegrad 2 wird bei erheblichen Einschränkungen vergeben und bringt erstmals Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie höhere Zuschüsse.
Auch die Budgets für Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind deutlich größer.




