Ja, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Begründen Sie den Widerspruch genau und legen Sie Nachweise wie Atteste oder ein Pflegetagebuch bei. 
Oft wird dann ein zweites Gutachten erstellt. 
Tipp: Holen Sie sich Unterstützung von einer Pflegeberatungsstelle oder einem Pflegestützpunkt.