Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Wird z. B. nur 50 % der Sachleistungen genutzt, erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes. 
Die Abrechnung erfolgt automatisch über den Pflegedienst, Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. 
Diese Kombination ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam unterstützen.