1. Berufsgenossenschaft
Muss der Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit angeschafft werden, ist die Berufsgenossenschaft für eine Kostenübernahme zuständig.

2. Deutsche Rentenversicherung
Den Zuschuss für Ihren Treppenlift können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung dann beantragen, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ohne den Treppenlift nicht fortsetzen können und auf die Installation des Treppenliftes angewiesen sind. In diesem Fall sollten einige Voraussetzungen erfüllt werden. Informieren Sie sich deshalb ausführlich direkt bei
der Deutschen Rentenversicherung.

3. Agentur für Arbeit
Sofern die Pflegekasse den Treppenlift nicht bezuschusst, kann unter Umständen die Agentur für Arbeit weiterhelfen. Das kommt allerdings nur infrage, wenn keine Ansprüche gegenüber der zuständigen Rentenversicherung bestehen. Diese liegen dann vor, wenn mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Im Rahmen der Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ unterstützt die Agentur für Arbeit Antragsteller nur, wenn der Treppenlift-Kauf dem Erhalt oder der Aufnahme eines Arbeitsplatzes dient. Die Prüfung der Notwendigkeit erfolgt direkt über die Agentur für Arbeit.

4. Banken
Wenn Sie feststellen, dass keine staatlichen oder sozialen Träger Ihren Treppenlift bezuschussen können, Sie jedoch auf den Treppenlift angewiesen sind, sollten Sie über Eigenfinanzierung nachdenken. Banken bieten dafür spezielle Programme ein. Lassen Sie sich allerdings vor der Aufnahme eines Kredites ausführlich beraten, um Ihren finanziellen Rahmen zu kennen und keine Zusatzkosten zu übersehen.