Ja, bis zu 4.180 pro Maßnahme für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlift, Badumbau oder Rampen. 
Dazu ist ein Kostenvoranschlag nötig, den Sie mit dem Antrag bei der Pflegekasse einreichen. 
Wichtig: Beginnen Sie erst nach schriftlicher Genehmigung, sonst riskieren Sie den Zuschuss.