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Treppenlift Krankenkasse

Treppenlift Krankenkasse

Hier finden Sie alle Informationen zur Kostenübernahme für Ihren Treppenlift durch die Krankenkasse sowie Informationen zur Beantragung des Pflegegrades ✓

Treppenlift Krankenkasse: Unterstützung erhalten

Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad

Seit Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Welcher für Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen infrage kommt, beantwortet Ihnen die jeweils zuständige Pflegekasse, welche bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.

Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben, können einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. einen Treppenlift, bei der Pflegekasse beantragen. Ist die Person noch in keinem Pflegegrad eingestuft, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung gestellt werden.

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Treppenlifte werden von der Krankenkasse bezuschusst

Wann wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss in Höhe von € 4.000,- zu einem Treppenlift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse. Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das Geld kann also jedem Pflegebedürftigen bei vorhandenem Pflegegrad ausgezahlt werden und so für eine einheitliche Maßnahme, beispielsweise für die Anschaffung eines Treppenlifts, verwendet werden. Dabei ist der Gesamtbetrag je Maßnahme mit insgesamt € 16.000,- gedeckelt.

Damit die Pflege- bzw. Krankenkasse Ihnen den Zuschuss für den Einbau des Treppenlifts bewilligt, sollten Sie bei der Antragstellung gewisse Formulierungen beachten sowie formale Abläufe berücksichtigen. Im Folgenden finden Sie alle nützlichen Informationen rund um die Antragstellung sowie ein Musterschreiben für die Bezuschussung Ihres Treppenlifts.

Kaufen oder Treppenlift mieten – Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse

Bei der Treppenlift-Förderung durch die Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Treppenlift kaufen oder mieten. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet ab ca. € 5.300,-. Darin enthalten sind neben dem Sitzlift auch die Schienen (in der Regel ca. 5 Meter) sowie die Montage. Mit einem Zuschuss der Krankenkasse (ab Pflegegrad I) würden sich in dieser Treppenlift-Beispielrechnung Ihre Kosten um € 4.000,- auf nur noch € 1.300,- reduzieren. Hat Ihr Ehepartner auch einen Pflegegrad, kann sogar der volle Treppenlift-Preis erstattet werden!

Die meisten Sitzlifte werden für kurvige Treppenverläufe benötigt: Weil die Treppenliftschiene hier individuell auf den jeweiligen Treppenverlauf angefertigt werden muss und der Sitz des Treppenliftes drehbar ist, starten die Preise für einen kurvigen Treppenlift ab ca. € 10.000,-, inklusive Beratung, Lieferung und Montage.

Treppenlift-Kosten mit Einbau

Beispielrechnung:
Sitzlift für gerade Treppen
Kostenberechnung Beispielrechnung:
Sitzlift für kurvige Treppen
Kostenberechnung
Sitzlift für gerade Treppe ab € 5.300,- Sitzlift für kurvige Treppe ab € 10.000,-
Beratung inklusive Beratung inklusive
Montage inklusive Montage inklusive
Krankenkassen-Zuschuss:
1 Person mit Pflegegrad
€ 4.000,- Krankenkassen-Zuschuss:
2 Personen mit Pflegegrad
€ 8.000,-
Tatsächliche Kosten: € 1.300,- Summe € 2.000,-

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Beratung und unseren Treppenliften. Gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Treppenlift Krankenkasse - Schritt 1:
Pflegegrad beantragen

  • Pflegegrad telefonisch oder schriftlich beantragen
    Sie können bei der Pflegekasse (die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) anrufen, um den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie ein Formular, welches mit den nötigsten Angaben ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse geschickt werden muss. Den detaillierten Pflegebedarf sollten Sie erst im späteren persönlichen Gespräch mit dem Gutachter erläutern. Sie können auch einen formlosen Brief an die Pflegekasse formulieren und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Es reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“.
  • Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF
    Nachdem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) wird sich ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten.
  • Bescheid über den Pflegegrad
    Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.
  • Widerspruch einlegen
    Sollte der Antragsteller keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.

Unser TIPP: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht genau belegen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie den Antrag per Brief, Fax oder per Mail, so haben Sie direkt ein Belegdatum.

Im Allgemeinen beantragt jeder Versicherte erst einmal grundsätzlich Pflegeleistungen und muss nicht den Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad stellen. Über den Pflegegrad wird auf Basis des MDK-Gutachtens entschieden.

Downloads

Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung oder beim Aufsetzen eines Widerspruchs gegen eine Pflegegrad-Feststellung? Hier finden Sie unsere Mustervorlagen:

Treppenlift Krankenkasse Zuschuss

Treppenlift Krankenkasse - Schritt 2:
Beratungstermin mit Kostenvoranschlag

Für die Beantragung von Zuschüssen für einen Treppenlift spielt der Kostenvoranschlag eine entscheidende Rolle. Die Krankenkassen benötigen diese Schätzung, um zu ermitteln, wie viel Unterstützung sie Ihnen anbieten können. Es ist quasi Ihre Fahrkarte zu finanzieller Hilfe und eröffnet den Weg zu mehr Mobilität in Ihrem Zuhause. Bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin kann unser Experte Ihnen ein individuelles Angebot mit dem Kostenvoranschlag erstellen.

Im Beratungsgespräch können Sie alle Fragen mit dem Experten klären. Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten für weitere Treppenlift-Zuschüsse und Finanzierungsoptionen. Wir unterstützen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit in Ihrem Zuhause. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung und lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen.

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Unsere technischen Berater sind für Sie da - Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen gerne beim Thema Finanzierung und Antragstellung für Fördermittel.

Treppenlift Krankenkasse Zuschuss Formalia

Treppenlift Krankenkasse Schritt 3: Treppenlift beantragen

Um unnötig viele Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vermeiden und die Beantragung möglichst reibungslos abzuwickeln, sollten sie die folgenden Formalia vor und zur Antragstellung beachten:

  • Liegt ein Pflegegrad bereits vor? Falls nicht: Beantragung eines Pflegegrades bei der jeweiligen Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
  • Einholung eines Kostenvoranschlages über Kauf und Installation eines Treppenlifts. Dabei genügt in den meisten Fällen die Vorlage eines Kostenvoranschlages.
  • Der Antrag für einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wie z. B. einen Treppenlift, erfolgt entweder formal oder formlos.

Antrag Treppenlift Pflegekasse: Formalia beachten

Der formale Antrag

Den formalen Antrag stellen Sie direkt bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse über die entsprechenden Formulare auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Fragen Sie entweder persönlich bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nach den nötigen Dokumenten oder informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Kasse. Dort finden Sie die Formulare in der Regel als Download. Stichwort: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.

Die formlose Antragsstellung

Der formlose Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse schriftlich einzureichen und muss zwingend in die Richtung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme formuliert werden. Aus dem Schreiben sollte daher klar hervorgehen, warum Sie den Lift benötigen, indem Sie am besten kurz Ihr Krankheitsbild erläutern. Dem Antrag sollten Sie außerdem einen Kostenvoranschlag sowie Fotos der Raumsituation beifügen, auf denen klar ersichtlich ist, warum die Durchführung der Maßnahme erheblich den Erhalt Ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützt. Auf diese Weise beschleunigen Sie nicht nur die Bearbeitungszeit und Prüfung des Antrages durch den medizinischen Dienst (MDK), sondern verbessern gleichzeitig Ihre Chancen auf eine Bezuschussung. Denn nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt:

„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“

Konkret ist also eine plausible Begründung zur Durchführung der Maßnahme für die Höhe des bewilligten Zuschusses (max. € 4.000,- pro Maßnahme, max. 4 Antragsteller pro Maßnahme) wichtig.

Treppenlift Krankenkasse Schritt 4: Positiver Zuschuss-Bescheid der Krankenkasse

Sollte der Antragssteller einen Pflegegrad haben, stehen in der Regel die Erfolgsaussichten für einen positiven Zuschuss-Bescheid der Krankenkasse für einen Treppenlift gut. Mit dem positiven Bescheid können dann die nächsten Schritte in Angriff genommen und der Treppenlift eingebaut werden. Wichtig ist, dass alle Originalrechnungen gesammelt werden, sodass diese nach dem Einbau des Treppenlifts an die Krankenkasse (Pflegekasse) weitergereicht werden können.

TK Home Solutions Treppenlift Krankenkasse

Zuschuss gilt pro Maßnahme

Beachten Sie, dass die Förderung von € 4.000,- je Maßnahme beträgt. Dabei werden alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme erforderlich sind, als eine Maßnahme gesehen. Werden im Laufe der Zeit bedingt durch die Änderung des Pflegezustandes weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. eine barrierefreie Gestaltung des Badezimmers), handelt es sich hierbei um erneute Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, für die ein erneuter Zuschuss von ebenfalls bis zu € 4.000,- gezahlt werden kann.

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TK Home Solutions Treppenlift Krankenkasse

Zuschuss ist kumulierbar bis zu € 16.000,-

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss in Höhe von € 4.000,- zu einem Treppenlift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse. Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das Geld wird also jedem Pflegebedürftigen bei vorhandenem Pflegegrad ausgezahlt und kann für eine einheitliche Maßnahme, wie beispielsweise die Anschaffung eines Treppenlifts, verwendet werden. Dabei ist der Gesamtbetrag je Maßnahme mit insgesamt € 16.000,- gedeckelt.

Kostenloses Infopaket anfordern

Im Rahmen der kostenfreien telefonischen Beratung erstellen wir Ihnen ein individuell zusammengestelltes Infopaket.

Treppenlift Krankenkasse: häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Bei Vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu € 4.000,- für Ihren Treppenlift. Für die Bewilligung Ihres Antrags durch die Pflegekasse sollten Sie bestimmte Formulierungen und formale Abläufe beachten. Wir haben Ihnen Informationen zur Antragstellung und ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt.

Was ist die Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse? 

Grundvoraussetzung für die Bezuschussung eines Treppenlifts durch die Krankenkasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

Welche Pflegestufe für Treppenlift?

Zum 1. Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Bereits ab Pflegegrad I können Sie einen Antrag auf Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme stellen.

Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wird?

Erhält der Antragsteller keinen Pflegegrad oder ist der anerkannte Pflegegrad zu niedrig, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Kann ein Treppenlift verordnet werden?

Nein, genau genommen kann ein Arzt einen Treppenlift nicht als Rezept verschreiben oder verordnen. Aber er kann die Notwendigkeit unterstreichen. Bereits ab Pflegegrad I können Sie einen Zuschuss beantragen.

Wie beantrage ich Zuschuss für Treppenlift?

Um Zuschuss für einen Treppenlift zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Anschließend benötigen Sie den Kostenvoranschlag aus unserem kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin. Damit können Sie den Antrag zum Zuschuss einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme bei der Krankenkasse stellen.

Sie können auch einen Antrag auf eine Förderung durch eine öffentliche oder gemeinnützige Organisation stellen, aber beachten Sie, dass die Zuschüsse begrenzt sind und Ihnen nicht in jedem Fall zur Verfügung stehen. Es kann auch sein, dass Sie einige Unterlagen beifügen müssen, um Ihren Antrag zu bestätigen.

Was ist bei der Beantragung eines Zuschusses für eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds zu beachten?

In dem Antrag sollte eine plausible Begründung vorliegen, in der beschrieben wird, warum die Durchführung des Treppenlift-Einbaus wichtig ist.

Was zahlt die Krankenkasse zum Treppenlift?

Die Pflegekasse der Krankenkasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für einen Treppenlift. In manchen Fällen kann sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich sein, z. B. wenn zwei Personen mit Pflegegrad einen geraden Treppenlift beantragen: Dieser kostet ab ca. € 5.300,-, wobei bis zu € 8.000,- bezuschusst werden können. Der erste Schritt für den Krankenkassen-Zuschuss besteht in der Beantragung eines Pflegegrades. Unsere Treppenlift-Berater helfen Ihnen gerne weiter, um die entsprechenden Anträge und Unterlagen vorzubereiten.

Was zahlt die Pflegekasse zum Treppenlift?

Die Pflegekasse zahlt bis zu € 4.000,- pro Antragsteller mit Pflegegrad als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Maximal können, bei vier Personen mit Pflegegrad, bis zu € 16.000,- gewährt werden.

Was kostet ein Treppenlift mit Montage?

Die Kosten für einen Treppenlift mit Montage hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Länge des Treppenlifts, der Art des Treppenlifts, der Steigung des Treppensystems und weiteren spezifischen Anforderungen. Die Kosten für einen Treppenlift beginnen bei ca. € 5.300,- für einen geraden Treppenlift und bei ca. € 10.000,- für einen kurvigen Treppenlift. Die Montage ist bei TK Home Solutions inklusive. Die konkreten Kosten ermittelt der Fachexperte bei einem kostenlosen Beratungstermin vor Ort. Sprechen Sie uns gerne an und wir werden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.

Was kostet ein Treppenlift ohne Pflegestufe?

Die Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt. Ein Treppenlift kann - je nach Modell und Konfiguration - unterschiedlich viel kosten. Die Kosten für einen Treppenlift beginnen ab ca. € 5.300,-.

Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der Treppenstufen und Podeste
  • Wendelstufen
  • Gebogene Treppen
  • Art des Treppenlifts
  • Sitz und Armlehnen
  • Erweiterte Funktionen
  • Innen- oder Außenbereich

Unsere Treppenlift-Experten helfen Ihnen gerne dabei, den für Sie geeigneten Treppenlift zu finden. Wir bieten auch flexible Finanzierungsoptionen an, um Ihnen dabei zu helfen, wieder mobil und unbeschwert zu leben.

Was kostet ein Treppenlift im Durchschnitt?

Die konkreten Treppenlift-Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Regel wird ein Treppenlift für kurvige Treppen benötigt. Dieser beginnt ab ca. € 10.000,-. Weil in sehr vielen Fällen ein Pflegegrad vorliegt, können Sie in der Regel mit bis zu € 4.000,- Zuschuss von der Krankenkasse rechnen. Leben Sie zu zweit und haben Sie beide einen Pflegegrad, sind bis zu € 8.000,- möglich. Damit reduzieren sich die Kosten bereits um ca. 80 %.

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