Bis zu 4.180 €
Zuschuss von Krankenkasse
Treppenlift Krankenkasse: Unterstützung erhalten
Mit einem Pflegegrad können Sie sich einen Krankenkassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sichern. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Details und helfen Ihnen bei der Antragstellung für einen Pflegegrad und den Zuschuss!
Bis zu 4.180 € Zuschuss sichern: So funktioniert’s
Wir erklären, wie sich die individuellen Treppenlift-Kosten zusammensetzen und Sie sich 4.180 € Zuschuss sichern.
Wann wird ein Treppenlift bezahlt?

Bis zu 4.180 € Zuschuss von Krankenkasse
Treppenlift Krankenkasse: Unterstützung erhalten
Mit einem Pflegegrad können Sie sich einen Krankenkassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sichern. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Details und helfen Ihnen bei der Antragstellung für einen Pflegegrad und den Zuschuss!
Bis zu 4.180 € Zuschuss sichern: So funktioniert’s
Wir erklären, wie sich die individuellen Treppenlift-Kosten zusammensetzen und Sie sich 4.180 € Zuschuss sichern.
Wann wird ein Treppenlift bezahlt?
- Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss in Höhe von 4.180 € zu einem Treppenlift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse.
- Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das Geld kann also jedem Pflegebedürftigen bei vorhandenem Pflegegrad ausgezahlt werden und so für eine einheitliche Maßnahme, beispielsweise für die Anschaffung eines Treppenlifts, verwendet werden. Bei mehereren berechtigten Personen im Haushalt können sogar bis zu 16.720 € gewährt werden.
- Damit die Pflege- bzw. Krankenkasse Ihnen den Zuschuss für den Einbau des Treppenlifts bewilligt, sollten Sie bei der Antragstellung gewisse Formulierungen beachten sowie formale Abläufe berücksichtigen.
- Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie in nur 4 Schritten Ihren Zuschuss erhalten. Wir helfen Ihnen gern dabei!

- Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss in Höhe von 4.180 € zu einem Treppenlift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse.
- Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das Geld kann also jedem Pflegebedürftigen bei vorhandenem Pflegegrad ausgezahlt werden und so für eine einheitliche Maßnahme, beispielsweise für die Anschaffung eines Treppenlifts, verwendet werden. Bei mehereren berechtigten Personen im Haushalt können sogar bis zu 16.720 € gewährt werden.
- Damit die Pflege- bzw. Krankenkasse Ihnen den Zuschuss für den Einbau des Treppenlifts bewilligt, sollten Sie bei der Antragstellung gewisse Formulierungen beachten sowie formale Abläufe berücksichtigen.
- Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie in nur 4 Schritten Ihren Zuschuss erhalten. Wir helfen Ihnen gern dabei!

In 4 Schritten Zuschuss der Krankenkasse erhalten
In 4 Schritten Zuschuss der Krankenkasse erhalten

Schritt 1: Pflegegrad beantragen
Einen Pflegegrad beantragen Sie ganz einfach:
- Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an oder senden Sie einen Brief: Sie bekommen dann ein Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken müssen.
- Es folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF: Ein Gutachter wird in einem persönlichen Termin mit Ihnen sprechen und Ihre Situation prüfen.
- Sie erhalten den Bescheid: Die Pflegekasse meldet sich bei Ihnen mit einem positiven oder negativen Bescheid. Sollten Sie keinen Pflegegrad erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen.

Schritt 1: Pflegegrad beantragen
Einen Pflegegrad beantragen Sie ganz einfach:
- Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an oder senden Sie einen Brief: Sie bekommen dann ein Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken müssen.
- Es folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF: Ein Gutachter wird in einem persönlichen Termin mit Ihnen sprechen und Ihre Situation prüfen.
- Sie erhalten den Bescheid: Die Pflegekasse meldet sich bei Ihnen mit einem positiven oder negativen Bescheid. Sollten Sie keinen Pflegegrad erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen.
Schritt 2: Beratungstermin mit Kostenvoranschlag
- Für die Beantragung von Zuschüssen für einen Treppenlift braucht Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin kann unser Experte Ihnen ein individuelles Angebot mit dem Kostenvoranschlag erstellen.
- Im Beratungsgespräch klärt der Experte mit Ihnen alle Fragen. Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten für weitere Treppenlift-Zuschüsse und Finanzierungsoptionen. Wir unterstützen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit in Ihrem Zuhause.

Schritt 2: Beratungstermin mit Kostenvoranschlag
- Für die Beantragung von Zuschüssen für einen Treppenlift braucht Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin kann unser Experte Ihnen ein individuelles Angebot mit dem Kostenvoranschlag erstellen.
- Im Beratungsgespräch klärt der Experte mit Ihnen alle Fragen. Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten für weitere Treppenlift-Zuschüsse und Finanzierungsoptionen. Wir unterstützen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit in Ihrem Zuhause.


Schritt 3: Treppenlift-Zuschuss beantragen
Um unnötig viele Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vermeiden und die Beantragung möglichst reibungslos abzuwickeln, sollten sie die folgenden Formalia vor und zur Antragstellung beachten:
- Der Antrag für einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wie z. B. einen Treppenlift, erfolgt entweder formal oder formlos. Informationen zum formalen Antrag finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse.
- Der Kostenvoranschlag sollte Ihnen ausgedruckt oder als PDF-Datei vorliegen und dem Antrag als Anhang hinzugefügt werden.

Schritt 3: Treppenlift-Zuschuss beantragen
Um unnötig viele Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vermeiden und die Beantragung möglichst reibungslos abzuwickeln, sollten sie die folgenden Formalia vor und zur Antragstellung beachten:
- Der Antrag für einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wie z. B. einen Treppenlift, erfolgt entweder formal oder formlos. Informationen zum formalen Antrag finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse.
- Der Kostenvoranschlag sollte Ihnen ausgedruckt oder als PDF-Datei vorliegen und dem Antrag als Anhang hinzugefügt werden.
Schritt 4: Positiver Bescheid der Krankenkasse
Mit dem positiven Bescheid können dann die nächsten Schritte in Angriff genommen und der Treppenlift eingebaut werden.
- Wichtig ist, dass alle Originalrechnungen gesammelt werden, sodass diese nach dem Einbau des Treppenlifts an die Krankenkasse weitergereicht werden können.
- Beachten Sie, dass die Förderung von 4.180 € je Maßnahme beträgt. Werden im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. eine barrierefreie Gestaltung des Badezimmers), handelt es sich hierbei um weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, für die ein erneuter Zuschuss von ebenfalls bis zu 4.180 € gezahlt werden kann.
- Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss bis zu 16.720 € zu kumulieren.

Schritt 4: Positiver Bescheid der Krankenkasse
Mit dem positiven Bescheid können dann die nächsten Schritte in Angriff genommen und der Treppenlift eingebaut werden.
- Wichtig ist, dass alle Originalrechnungen gesammelt werden, sodass diese nach dem Einbau des Treppenlifts an die Krankenkasse weitergereicht werden können.
- Beachten Sie, dass die Förderung von 4.180 € je Maßnahme beträgt. Werden im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. eine barrierefreie Gestaltung des Badezimmers), handelt es sich hierbei um weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, für die ein erneuter Zuschuss von ebenfalls bis zu € 4.180,- gezahlt werden kann.
- Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss bis zu 16.720 € zu kumulieren.

Beispielrechnung: Zuschuss der Krankenkasse lohnt sich!
Beispielrechnung: Sitzlift für gerade Treppen | Kostenberechnung | Beispielrechnung: Sitzlift für kurvige Treppen | Kostenberechnung |
---|---|---|---|
Sitzlift für gerade Treppe | ab 5.300 € | Sitzlift für kurvige Treppe | ab 10.000 € |
Beratung | inklusive | Beratung | inklusive |
Montage | inklusive | Montage | inklusive |
Krankenkasse-Zuschuss: 1 Person mit Pflegegrad | 4.180 € | Krankenkasse-Zuschuss: 2 Personen mit Pflegegrad | 8.360 € |
Tatsächliche Kosten | 1.300 € | Tatsächliche Kosten | 2.000 € |
Kaufen oder Treppenlift mieten – Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse
Kaufen oder Treppenlift mieten –
Treppenlift-Zuschuss durch die
Pflegeversicherung der Krankenkasse
Bei der Treppenlift-Förderung durch die Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Treppenlift kaufen oder mieten. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet ab ca. 5.300 €. Darin enthalten sind neben dem Sitzlift auch die Schienen (in der Regel ca. 5 Meter) sowie die Montage. Mit einem Zuschuss der Krankenkasse (ab Pflegegrad I) würden sich in dieser Treppenlift-Beispielrechnung Ihre Kosten um 4.180 € auf nur noch 1.300 € reduzieren. Hat Ihr Ehepartner auch einen Pflegegrad, kann sogar der volle Treppenlift-Preis erstattet werden!
Die meisten Sitzlifte werden für kurvige Treppenverläufe benötigt: Weil die Treppenliftschiene hier individuell auf den jeweiligen Treppenverlauf angefertigt werden muss und der Sitz des Treppenliftes drehbar ist, starten die Preise für einen kurvigen Treppenlift ab ca. 10.000 €, inklusive Beratung, Lieferung und Montage.
Bei der Treppenlift-Förderung durch die Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Treppenlift kaufen oder mieten. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet ab ca. 5.300 €. Darin enthalten sind neben dem Sitzlift auch die Schienen (in der Regel ca. 5 Meter) sowie die Montage. Mit einem Zuschuss der Krankenkasse (ab Pflegegrad I) würden sich in dieser Treppenlift-Beispielrechnung Ihre Kosten um 4.180 € auf nur noch 1.300 € reduzieren. Hat Ihr Ehepartner auch einen Pflegegrad, kann sogar der volle Treppenlift-Preis erstattet werden!
Die meisten Sitzlifte werden für kurvige Treppenverläufe benötigt: Weil die Treppenliftschiene hier individuell auf den jeweiligen Treppenverlauf angefertigt werden muss und der Sitz des Treppenliftes drehbar ist, starten die Preise für einen kurvigen Treppenlift ab ca. 10.000 €, inklusive Beratung, Lieferung und Montage.