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Treppenlift-Zuschüsse

KfW-Förderung 2024 für Treppenlifte

KfW-Förderung Treppenlift: Aktuelles & alternative Fördermöglichkeiten

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Programm 455-B) in Wohngebäuden normalerweise jedes Jahr einen Fördertopf zur Verfügung. Wichtig: Seit Ende Februar 2024 können Sie nun wieder Fördermittel für 2024 beantragen!

KfW-Zuschuss für Treppenlifte

Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 € und ist unabhängig vom Alter. Die Installation eines Treppenlifts fällt für den Zuschuss unter den sogenannten Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen. Dieser umfasst folgende Maßnahmen:

  • Einbau, Nachrüstung und Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Installation von Treppenliften sowie Hebe-, Senkrecht- und Plattformliften
  • Optimierung von Treppen, etwa durch das Anbringen von Handläufen
  • Anlegen von Rampen

Gefördert werden folgende Gruppen:

  • Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger und Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Der Zuschuss unterscheidet zwischen zwei Arten von Maßnahmen:

  • Der Zuschuss beträgt maximal 10 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 € (also maximal 2.500 €) bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung.
  • Wenn Sie einen Treppenlift einbauen lassen und gleichzeitig noch weitere Änderungen vornehmen, um den Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erfüllen, steigt die maximal mögliche Förderung auf 12,5 Prozent der Gesamtkosten und maximal 6.250 €. Hier beträgt die maximale Investitionssumme also 50.000 €.

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Alternativen oder Ergänzungen zum KfW-Zuschuss für Treppenlifte

Als Alternative oder Ergänzung gibt es u.a. ebenfalls von der KfW einen Förderkredit, den wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten. Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen ist eine Fördermaßnahme der KfW, die es älteren Menschen ermöglicht, ihre Wohnungen oder Häuser barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Das Programm zielt darauf ab, den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Treppenlift-Kredit von der KfW

Der demografische Wandel stellt eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Immer mehr Menschen werden älter und möchten auch im Alter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Oftmals sind jedoch Anpassungen an der Wohnsituation notwendig, um den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden. Hier setzt das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) an. Förderbereiche und förderfähige Gruppen sind identisch zum KfW-Zuschuss für Treppenlifte.

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie den Einbau von Aufzügen, den Umbau von Badezimmern, die Schaffung von barrierefreien Zugängen oder den Einbau von Haltegriffen und Handläufen. Auch der Umbau von Treppen oder die Anpassung von Licht- und Türsystemen können gefördert werden. Ziel ist es, die Wohnungen und Häuser so umzugestalten, dass ältere Menschen möglichst lange selbstständig und sicher darin leben können.

Beim Kredit haben Sie die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen (zunächst Zinsrückzahlung, später monatliche Rückzahlung des Kreditbetrags) und einem endfälligen Darlehen (zunächst Zinsrückzahlung, später Rückzahlung der Gesamtsumme).

Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir von TK Home Solutions informieren Sie selbstverständlich hierzu und zu weiteren möglichen Zuschüssen in unserer kostenfreien Treppenliftberatung.

Fallen neben dem Treppenlift auch weitere Umbauten zur Förderung der Barrierefreiheit an, können diese Maßnahmen kombiniert werden, sodass Sie sich lediglich um einen Kredit kümmern müssen. Dabei können Sie sich bis zu einer Investitionssumme von 50.000 € den gesamten Kostenbetrag per Kredit finanzieren lassen oder bereits Eigenkapital mit einbringen, sodass die Kreditsumme insgesamt niedriger ausfällt.

Hier sind drei wichtige Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre effektiven Treppenlift-Kosten reduzieren bzw. finanzieren können:

1. Pflegekasse / Pflegeversicherung

  • Grundlage: Personen, die in Deutschland pflegebedürftig sind und einen anerkannten Pflegegrad haben, können finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse erhalten.
  • Leistung: Die Pflegekasse bietet einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählen kann.
  • Vorgehen: Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Antrag bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse gestellt werden, bevor der Treppenlift installiert wird. Ein Kostenvoranschlag und ein Nachweis des Pflegegrads sind erforderlich.

2. Finanzierung

Neben der KfW-Bank geben natürlich auch weitere Banken Kredite. Besonders bei Ihrer Hausbank kann es sich lohnen, ein Angebot einzuholen, wenn diese Ihnen vergünstigte Möglichkeiten anbieten kann. Dies sind dann meist keine speziellen Kreditprogramme für die Finanzierung von Treppenliften, sondern normale Bankkredite, wie sie auch für andere größere Anschaffungen üblich sind.

3. Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

  • Relevanz: Wenn die Notwendigkeit eines Treppenlifts auf einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung zurückzuführen ist, kann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung für die Kosten aufkommen.
  • Leistungen: Diese können die vollständigen Kosten für den Einbau eines Treppenlifts übernehmen, sofern dieser zur Rehabilitation oder zur Verbesserung der Lebensqualität nach einem Arbeitsunfall notwendig ist.
  • Vorgehensweise: Ein Antrag muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung eingereicht werden, oft mit Unterstützung durch einen Arzt oder einen Rehabilitationsberater.

Zusätzliche Hinweise

Individuelle Beratung: Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, da die Voraussetzungen und Möglichkeiten je nach persönlicher Situation variieren können.

Kombination von Zuschüssen: In einigen Fällen ist es möglich, Zuschüsse zu kombinieren, um die Gesamtkosten des Treppenlifts abzudecken.

Eigenanteil: Auch wenn Zuschüsse gewährt werden, kann ein Eigenanteil anfallen, der vom Antragsteller zu tragen ist.

Diese Alternativen bieten verschiedene Wege, um die Finanzierung eines Treppenlifts zu erleichtern, insbesondere für Personen, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen Unterstützung benötigen.

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