Sie sind durch einen Freizeit- oder Berufsunfall geschädigt worden und müssen nun einen Treppenlift einbauen? Dann sind es andere Kostenträger, die die Förderung umsetzen.
Sollte der Treppenlift als Maßnahme gegen einen Schaden erforderlich werden, der durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, sind es die Berufsgenossenschaften, die als Kostenträger fungieren. Auch die Unfallversicherung ist ein Träger solcher Leistungen, die durch den Arbeitsunfall verursacht sind. Sollte etwa rund um Freizeitaktivitäten der Schaden durch Fremdverschulden zustande gekommen sein, hat der Verursacher des Schadens die Pflicht, eventuelle Folgekosten aufzubringen. Selbstverständlich betrifft das auch die Anschaffung und den Einbau eines erforderlichen Treppenlifts.