Haben Sie einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 und benötigen aufgrund der häuslichen Wohnsituation einen Treppenlift, können Sie bei der Pflegeklasse einen Zuschuss von 4.000€ beantragen. Bei einem Ehepaar gibt es insgesamt 8.000€ bzw. 4.000€ für jeden Pflegebedürftigen. Leben Sie bereits z. B. in einer betreuten Wohngemeinschaft, können insgesamt vier Anträge bis zu einer Zuschusssumme von 16.000€ beantragt werden.

Ohne Pflegegrad können andere Treppenlift-Zuschüsse infrage kommen, z. B. der KfW-Zuschuss.