Nicht selten sind Bedürftige oder deren Angehörige der Meinung, dass der Treppenlift durch die Krankenkasse bezahlt werden würde. Doch als zuständig gilt die Pflegekasse. Sie bezuschusst ab Pflegegrad 1 den Einbau des Lifts. Durch ein formloses Schreiben erfolgt die Förderung für Ihren Treppenlift in NRW indirekt durch den sogenannten “Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes”. Die Fördersumme beträgt 4.000 € pro Person mit Pflegegrad und maximal 16.000 € bei vier Antragstellern.