Bei Vorliegen eines Pflegegrads kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person gewähren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Welche Zuschüsse für Ihren kurvigen Sitzlift außerdem in Frage kommen, finden wir gerne mit Ihnen heraus.