Wenn ein Treppenlift aufgrund eines festgestellten Pflegegrades medizinisch notwendig ist, kann die Pflegekasse bzw. Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen. Ein Arzt kann den Einbau eines Treppenlifts zwar nicht ärztlich verordnen, aber durch ein Attest die Wichtigkeit unterstreichen. Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei wird der MD – bis 2021 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, heute Medizinischer Dienst – involviert. Über den MD wird die Notwendigkeit attestiert und bescheinigt, dass mit dem Verbauen eine Verbesserung des Wohnumfeldes einhergeht. Der MD ist auch die Stelle, welche den benötigten Pflegegrad bescheinigt.
Selbst wenn nicht die vollständigen Kosten getragen werden, ist davon auszugehen, dass sich die Kasse zumindest in Teilen daran beteiligt, was am Ende des Tages die Gesamtkosten nicht unerheblich reduziert. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Sie sich auch bei einer möglichen Ablehnung im Erstversuch nicht entmutigen lassen sollten. Eine negative Bescheidung kann unter Umständen durch Formfehler im Antrag begründet sein. Hier hilft das persönliche Gespräch mit der Antragsstelle in den meisten Fällen weiter.