Senioren, die finanziell bedürftig sind – d. h. in der Regel die Grundsicherung erhalten – und die Kosten für einen Treppenlift nicht aus eigenen Mitteln tragen können, haben unter Umständen Anspruch auf Unterstützung durch die Sozialhilfe. Dabei wird das Amt jedoch nur einen bestimmten Teil der anfallenden Kosten übernehmen. Zudem müssen Sie als Antragssteller von allen anderen optionalen Leistungsübernehmern bereits hinsichtlich der Bezuschussung nachweisbar abgelehnt worden sein.

Hier wäre das Amt demnach der letzte Träger, der in eine Leistungspflicht genommen werden kann. Eine weitere Voraussetzung zur Kostenübernahme ist, dass der Antragsteller nachweist, dass ihm selbst unmöglich ist, die Finanzierung aus eigenen Mitteln zu stemmen. Das bedeutet, das Amt wird eine genaue Prüfung der finanziellen Verhältnisse vornehmen; auch im näheren Familienumfeld, welches möglicherweise zahlungspflichtig wäre. Das bedeutet, ob der Antrag eine positive Entscheidung erfährt, liegt an der individuellen Lage der Antragsteller. Je eher Sie – bezogen auf das Alter – den Antrag beim Amt stellen, desto besser sind die Chancen auf Bewilligung.

Das heißt, je länger der Treppenlift voraussichtlich genutzt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Wichtig ist hier noch: Es wird immer nur das Angebot mit dem niedrigsten Preis bewilligt.