Ein Treppenlift kann nicht wie ein Rezept verordnet werden, aber in bestimmten Fällen ist ein ärztliches Attest vorteilhaft, vor allem wenn der Treppenlift aus medizinischen Gründen notwendig ist. Beispielsweise, wenn Ihre Beweglichkeit durch eine Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen stark beeinträchtigt ist. Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Arzt oder Therapeuten zu besprechen. Diese Fachkräfte können eine medizinische Notwendigkeit feststellen. Diese dient dann als wichtige Grundlage für die Beantragung von Zuschüssen bei den entsprechenden Förderinstitutionen bzw. bei der Beantragung eines Pflegegrades.