Der Zuschuss der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW wird ab Grad 1 erteilt. Sollten Sie oder andere Personen aus dem Haushalt diesen Grad besitzen, darf der Treppenlift bezuschusst werden. Pro Person werden 4.000 € bezuschusst. Pro Haushalt besteht die Obergrenze von 16.000 €.