Nicht selten haben Personen oder deren Angehörige das Recht, einen Pflegegrad zu erhalten. Vor der geplanten Anschaffung eines Treppenlifts ist es ratsam, diesen umzusetzen. Die Pflegekasse bezuschusst die Anschaffung des Treppenlifts durch einen Betrag von 4.000 € pro Person, aber auch maximal 16.000 € pro Haushalt. Diese Förderung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Pflegegrad. Das bedeutet, bereits Grad 1 berechtigt, den Förderantrag zu stellen und dadurch also mindestens 4.000 € als Zuschuss erhalten. Idealerweise erhalten Sie also zuerst den Pflegegrad, ehe Sie das Thema Treppenlift erfreulich günstiger angehen.