Eine Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg kann von Senioren selbst beantragt werden, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen einen Treppenlift benötigen und die finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Doch auch Menschen aus dem Umfeld, die eine Patientenverfügung haben und im Interesse der Person handeln und verhandeln dürfen, sind antragsberechtigt gegenüber Kassen und Ämtern.