Ob Sie Anspruch auf einen Treppenlift haben, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Generell gelten Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 als pflegebedürftig und haben daher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, darunter auch auf sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau von Treppenliften. Im Normalfall übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.000 € pro Maßnahme, wenn der Pflegegrad 1 oder höher vorliegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für einen Treppenlift in der Regel deutlich höher sind und Sie somit einen Teil der Kosten selbst tragen müssten.