Als ganz wesentliches Instrument, das den Betroffenen die Anschaffung des Treppenlifts umsetzt und leichter macht, gilt der Zuschuss durch die Pflegekasse. Um diesen Zuschuss zu erhalten, gilt als wichtige Voraussetzung, dass Sie einen Pflegegrad besitzen. Diese Art der Zuschussberechtigung erhalten Sie aber schon ab Grad 1. Übrigens ist es entgegen der geläufigen Meinung genau genommen nicht die Krankenkasse, sondern die dort angeschlossene Pflegekasse, die den Zuschuss gewährt.
Ebenfalls sollte Sie wissen, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel darstellen, die Sie durch die Kasse bezahlt bekommen. Die Kostenbeteiligung durch die Kasse erfolgt also nicht direkt – etwa als würden Sie einen Duschhocker oder einen Rollstuhl kaufen. Die Kostenbeteiligung der Pflegekasse erfolgt indirekt, denn diese Art von Zuschuss soll wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützen.
Um nun diese Art von Förderung für Ihren Treppenlift in NRW auszunutzen, stellen Sie den Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – den Antrag auf Förderung für Ihren Treppenlift in NRW – und schicken ihn der zuständigen Kasse. Es genügt ein formloses Schreiben. Das Ausfüllen von umfassenden Formularen entfällt. Je nach Kasse erfolgt die Zusage der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW rasch, sodass Sie den Zuschuss baldmöglichst nutzen können, um den Treppenlift zu kaufen.
Die Berechnung des Zuschusses erfolgt leicht und nachvollziehbar. Die Kasse zahlt pro Person 4.000 €, um den Kauf eines Treppenlifts zu unterstützen. Nicht selten umfasst etwa ein Seniorenhaushalt mehrere Personen, die den Treppenlift nutzen müssen. Dies erhöht den Zuschuss der Kasse sogar: Sie erhalten als Förderung für Ihren Treppenlift in NRW als Haushalt dann maximal 16.000 €. Das zeigt: Sollten Sie oder andere Personen aus dem Haushalt durch den Pflegegrad 1 oder höher eingestuft worden sein, lohnt der Förderantrag und macht die Anschaffung erfreulich günstiger.
Der Erhalt eines Pflegegrades und der Zuschuss durch die Kasse sind auch wichtige Argumente rund um das Projekt des Treppenlifts allgemein. Manchmal sind Gegenspieler vorhanden, die den Einbau des Treppenlifts verhindern möchten. Das betrifft beispielsweise den Vermieter eines Mietobjekts, aber auch Parteien aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nachweise der Pflegegrade und Bezuschussung der Lifte machen es auch diesen Parteien besonders deutlich, welchen Bedarf der Treppenlift deckt und dass dies auch durch unabhängige Einrichtungen unter Beweis gestellt wurde. Außerdem sind die Kosten des Liftes durch Pflegegrade und Bezuschussung besonders leicht von der Steuer abzusetzen.