1. Versorgungsamt
In erster Linie wenden Sie sich zur Finanzierung Ihres Treppenliftes an die Pflege- oder die Unfallversicherung. Sollte über diese jedoch keine Treppenliftfinanzierung möglich sein, können Sie sich an das Versorgungsamt wenden. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Anlaufstellen, in Bayern können Sie sich beispielsweise an das Zentrum Bayern Familie und Soziales wenden. Informieren Sie sich vorab über die für Sie zuständige Behörde, um den Antrag zur Treppenlift-Finanzierung rechtzeitig zu stellen.

2. Kriegsopferfürsorge
Sollte Ihre Mobilität aufgrund einer Kriegsverletzung beeinträchtigt sein, können Sie sich an die Kriegsopferfürsorge wenden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

3. Integrationsamt
In bestimmten Fällen können Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift beim Integrationsamt beantragen – dieses übernimmt 80 Prozent der Kosten, in einzelnen Fällen jedoch sogar den vollen Treppenlift-Preis.
Die Grundvoraussetzung für die Finanzierung des Treppenliftes ist, dass Sie ohne den Treppenlift nicht Ihren Arbeitsplatz erreichen können, weil sich dieser beispielsweise in den oberen Etagen befindet. Beachten Sie, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag ebenso ein Kriterium für den Treppenlift-Zuschuss ist.

4. Sozialamt
Das Sozialamt sollte nur als letzte Möglichkeit für Ihren Treppenlift in Betracht gezogen werden. Die Sozialhilfe als Kostenträger für Ihren Treppenlift prüft Fälle auf Förderwürdigkeit erst dann, wenn alle anderen Zuschussgeber eine finanzielle Förderung abgelehnt haben.