Bei Vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Ihren Treppenlift. Für die Bewilligung Ihres Antrags durch die Pflegekasse sollten Sie bestimmte Formulierungen und formale Abläufe beachten. Gern helfen wir Ihnen bei allen Schritten zur Beantragung Ihres Treppenlift-Zuschusses!




