Typisch sind, je nach Wohnform, ein WBS bzw. Einkommensgrenzen bei gefördertem Wohnraum, Vorgaben zur Haushaltsgröße und teilweise Wohnortkriterien, wie z. B. Bezug zur Gemeinde. Manche Anbieter verlangen zudem, dass eigenständiges Wohnen grundsätzlich möglich ist. Dabei sind Seniorenwohnungen keine Pflegeheime.