Für einen KfW-Zuschuss ohne Pflegegrad müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahme muss den technischen Mindestanforderungen für barrierefreies Bauen entsprechen
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und genehmigt sein
  • Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen
  • Nach Abschluss der Maßnahme müssen die förderfähigen Kosten durch Rechnungen nachgewiesen werden