Mit Pflegegrad ist ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich gibt es den KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) sowie seit Frühjahr 2026 wieder den KfW-Zuschuss 455-B. Der Antrag muss immer vor Beauftragung gestellt werden. Diese Förderungen gelten ebenso für Treppenlifte.




