Arbeitnehmer können Pflegezeit (bis zu 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit) in Anspruch nehmen – abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen Zusätzlich steht Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.




