Ein Zuschuss für einen Treppenlift wird in der Regel gewährt, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und der Treppenlift notwendig ist, um Ihre häusliche Pflege zu erleichtern oder Ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Die Beantragung muss vor dem Kauf erfolgen. Alternativ können Sie auch ohne Pflegegrad einen KfW-Zuschuss für barrierefreies Wohnen beantragen.