Ja. Auch mit Pflegegrad 1 können Sie einen Treppenlift-Zuschuss von bis zu 4.180 € über die Pflegekasse erhalten. Der Zuschuss fällt unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und wird gewährt, wenn der Treppenlift Ihre Selbstständigkeit erhält oder Sturzrisiken reduziert. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und eine nachvollziehbare Begründung sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.




