Ja, technisch ist das oft möglich. Zum Beispiel mit besonderen ,Treppenliften, welche sich während der Fahrt leicht drehen können sowie klappbaren Fußstützen und Armlehnen und spezieller Schienenführung. Ob es rechtlich zulässig ist (vor allem im Mehrfamilienhaus), muss individuell geklärt werden.
Durch den Einbau eines Lifts darf die Funktion der Treppe als Rettungsweg nicht beeinflusst werden. Hat ein Wohngebäude nur eine oder zwei Wohneinheiten, genügt eine Mindestbreite von 80 cm. Sind jedoch mehr als zwei Wohneinheiten in einem Gebäude vorhanden, muss die Mindestbreite einen Meter betragen.




