Ja, grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus möglich. Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB), Eigentümer in einer WEG einen entsprechenden Beschluss (§ 20 WEG). Voraussetzung ist, dass Brandschutz und Mindestlaufbreite eingehalten werden.




