Baurechtliche Anforderungen (DIN 18065 und Landesbauordnungen)
In Deutschland gelten für das Maß von Treppen gesetzliche Anforderungen, die in den Landesbauordnungen (LBO) und in der DIN 18065 (technische Baubestimmungen) geregelt sind.
Folgende Punkte sind besonders wichtig:
a. Mindestbreite von Treppen
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In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten (Mehrfamilienhaus) müssen Treppen und Treppenabsätze mindestens 1 Meter breit sein.
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In Ein- und Zweifamilienhäusern reicht eine Mindesttreppenbreite von 80 cm.
b. Flucht- und Rettungswege
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Die vorgegebenen Mindestbreiten sollen sicherstellen, dass die Treppe im Gefahrenfall weiterhin als Rettungsweg genutzt werden kann.
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Wird ein Treppenlift eingebaut, darf dieser die Laufbreite nur in einem gewissen Rahmen einschränken (siehe weiter unten).




