Nein, ein Treppenlift kann nicht direkt verordnet werden. Aber es kann die Notwendigkeit eines Treppenlifts durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Dieses muss den Zustand des Patienten und den Bedarf an einem Treppenlift ausführlich und nachvollziehbar schildern. Der Arzt sollte in dem Attest genau angeben, warum ein Treppenlift benötigt wird und welche Vorteile dieser für die Lebensqualität des Patienten hat. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Krankenkasse den Antrag auf Zuschuss voraussichtlich eher bewilligen.