Zunächst ist es wichtig, dass klar herausgestellt wird, durch welche Behinderung oder Einschränkung es verursacht wurde, dass nun der Bedarf nach einem Treppenlift besteht. Es macht einen ganz wesentlichen Unterschied, ob der Grund das Alter, das Vorliegen einer Krankheit oder eine Gehbehinderung ist, die durch einen Arbeits- oder Freizeitunfall verursacht wurde. Diese Unterscheidung ist deswegen so wichtig, weil von ihr die Art der Förderung für Ihren Treppenlift in NRW abhängt. Beispielsweise sind Berufsgenossenschaften oder die Unfallversicherung zuständig, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt; wenn die Einschränkung durch Fremdverschulden verursacht worden ist, zahlt die Haftpflicht. Klären Sie dies vorab also genau.