Nicht selten sind Interessenten verwundert, dass auch die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, einen Zuschuss rund um das Liftprojekt geben kann. Doch durch einen solchen Zuschuss von Treppenliften setzt die KfW die Forderungen sowohl des Bundes und der Länder als auch natürlich von Personen nach barrierefreien Immobilien um.

Diese Förderung der KfW dürfen ausschließlich private Personen beanspruchen. Bezahlt werden 10 % der Investitionskosten, die durch die KfW als förderfähig anerkannt sind. Die Obergrenze dieser Förderung sind 5.000 €. Sollte aber ein altersgerechtes Haus projektiert werden, sind es sogar 6.250 €, die die KfW bezuschusst. Gut zu wissen: Die Förderung der KfW hängt besonders auch von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln ab. Pro Jahr sind die Zuschüsse der KfW meist gedeckelt – und nicht selten rasch ausgeschöpft.

Rund um Barrierereduzierung durch den Treppenlift gilt der Investitionszuschuss 455-B, der einen Teil von Förderbereich 3 – die Überwindung von Treppen und Stufen – bildet. Der Zuschuss 455-B, dessen Zweck der Abbau von Barrieren und das Schaffen von Wohnkomfort sind, wird per Zuschussportal der KfW beantragt. Was Sie noch wissen sollten: Auch wenn Sie das Geld von der KfW erhalten, stellt diese Förderung für Ihren Treppenlift in NRW nicht einen Kredit dar, sondern einen festen Zuschuss, den Sie nutzen dürfen.