Zu den Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau gehört auch die Breite der Treppe. Ob ein Treppenlift für schmale Treppen oder für breite Treppen, in der Regel haben wir hier für jede Treppe die passende Treppenlift-Lösung. In den Bauordnungen der Länder und der technischen Baubestimmung DIN 18065 werden die gesetzlichen Anforderungen für Treppen in Deutschland geregelt. Durch den Einbau eines Lifts darf die Funktion der Treppe als Rettungsweg nicht beeinflusst werden. Hat ein Wohngebäude nur eine oder zwei Wohneinheiten, genügt eine Mindestbreite von 80 cm. Sind jedoch mehr als zwei Wohneinheiten in einem Gebäude vorhanden, muss die Mindestbreite einen Meter betragen.