Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa einer körperlichen Einschränkung, einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Dabei ist jedoch in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich, und es müssen der Brandschutz und eventuell gesetzliche Bestimmungen nach § 554 BGB berücksichtigt werden.