Der Treppenlift Einbau in einem Mehrfamilienhaus ist durch § 554 BGB (Barrierefreiheit) reglementiert. Demnach hat der Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, um einen barrierefreien Zugang zur Wohnung zu schaffen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, zum Beispiel aufgrund einer körperlichen Behinderung. Lesen Sie dafür den genauen Wortlaut des oben genannten Gesetzes nach.