Bei einem Pflegegrad (1–5) kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme bewilligen. Zusätzlich ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 € nutzbar. Regionale Programme ergänzen die Fördermöglichkeiten je nach Bundesland.
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Bei einem Pflegegrad (1–5) kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme bewilligen. Zusätzlich ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 € nutzbar. Regionale Programme ergänzen die Fördermöglichkeiten je nach Bundesland.