Für einen KfW-Zuschuss ohne Pflegegrad müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme muss den technischen Mindestanforderungen für barrierefreies Bauen entsprechen
- Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und genehmigt sein
- Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen die förderfähigen Kosten durch Rechnungen nachgewiesen werden




