Nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.18000 € pro Person mit anerkanntem Pflegegrad für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift. Bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann der Zuschuss bis zu 8.36000 € betragen. Der genaue Betrag wird individuell festgelegt und hängt von der Notwendigkeit des Treppenlifts ab.