In vielen Bundesländern ja, insbesondere bei Außenaufzügen oder Eingriffen in tragende Bauteile. Innenlifte mit selbsttragendem Schacht sind teilweise genehmigungsfrei.
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In vielen Bundesländern ja, insbesondere bei Außenaufzügen oder Eingriffen in tragende Bauteile. Innenlifte mit selbsttragendem Schacht sind teilweise genehmigungsfrei.