Hier gelten strengere Anforderungen als im Einfamilienhaus. In der Praxis wird oft von ca. 100 cm Mindestbreite ausgegangen, damit nach dem Einbau noch ausreichend Geh- und Fluchtweg verbleibt. Die genaue Beurteilung erfolgt meist durch Hausverwaltung, Bauamt oder Brandschutzstelle.




