Ja, die Kosten für die Treppenlift-Wartung können in vielen Fällen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Das Finanzamt erkennt in der Regel 20 % der Arbeitskosten an – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Wichtig: Nur der Arbeitslohn, nicht aber Materialkosten oder Ersatzteile, ist absetzbar.