Angehörige profitieren bei Pflegegrad 3 von mehreren Entlastungsleistungen: Verhinderungspflege (bis 1.612 € pro Jahr), Kurzzeitpflege (bis 1.774 €), dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €, Pflegekursen sowie Pflegeberatung. Zusätzlich steht Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung, wenn Angehörige kurzfristig beruflich ausfallen müssen.




