Eine Höherstufung lohnt sich, wenn die bisherigen Leistungen aus Pflegegrad 1 nicht mehr ausreichen und regelmäßige Unterstützung im Alltag nötig wird – etwa bei zunehmenden Problemen mit Mobilität, Körperpflege, Haushaltsführung oder der Alltagsbewältigung. Sobald sich die Einschränkungen so verstärken, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, kann Pflegegrad 2 zusätzliche Vorteile bieten, z. B. 332 € Pflegegeld, 761 € Pflegesachleistungen und höhere Zuschüsse für notwendige Maßnahmen. In solchen Fällen sollte eine Neubegutachtung beantragt werden.

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